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Versteckte Mängel beim Hauskauf

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Jeder Käufer sollte darauf achten, dass das Objekt der Begierde frei von Mängeln ist. Es gibt Kaufobjekte, bei denen sich Mängel schnell auf den ersten Blick feststellen lassen und es gibt bedauerlicherweise auch Objekte, bei denen sich dieses Unterfangen nicht ganz so problemlos gestaltet. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Erwerb eines Hauses, der natürlich mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Viele Menschen träumen den Traum von den eigenen vier Wänden und wenn das vermeintliche Traumobjekt erst einmal gefunden ist, gilt es, vor dem Kauf ganz besonders aufmerksam auf die versteckten Mängel zu achten. Gerade diese Mängel werden nach dem Kauf nicht selten enorm kostspielig. Den wenigsten Hauskäufern ist jedoch bekannt, was genau sich hinter dem Begriff versteckte Mängel verbirgt und wie diese erkannt werden können. Hier in diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen.

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Arten von versteckten Mängeln beim Hauskauf
Verborgene Mängel beim Hauskauf können kostspielige Überraschungen sein. Lernen Sie, wie sie erkannt werden und wie Sie sich als Käufer rechtlich absichern. (Symbolfoto: Images Products /Shutterstock.com)

Natürlich wäre es optimal, ein Haus gänzlich ohne Mängel zu erwerben. Gerade bei einer gebrauchten Immobilie, die schon ein wenig in die Jahre gekommen ist, muss dieser Gedanke jedoch in das Reich des Wunschdenkens verbannt werden. Viele Immobilien haben, unabhängig von dem Alter, Mängel. Es muss hierbei jedoch unterschieden werden zwischen den offenen und den versteckten Mängeln sowie auch den arglistig verschwiegenen Mängeln.
Offene Mängel
Als offene Mängel werden diejenigen Mängel an dem Haus bezeichnet, die ein Kaufinteressent oder auch der Hausbesitzer auf den ersten Blick als solche erkennen können. Beispiele hierfür gibt es zur Genüge. Seien es Mängel an der Hauswand / Fassade oder am Dach, fällt der Mangel sofort in den Blick, ist er ein offener Mangel. Diese Mängelart hat jedoch für den Kaufinteressenten den Vorteil, dass sie den Zustand des Hauses offenlegen. Der Kaufinteressent weiß dementsprechend, was nach dem Erwerb der Immobilie auf ihn wartet und welche Folgen es nach sich zieht, wenn die Mängelbeseitigung aufgeschoben wird.

Auch der Verkäufer der Immobilie hat Kenntnis von den […]


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