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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wunschkennzeichenreservierung – Änderung des Kennzeichens von Amts wegen

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VG Augsburg
Az.: Au 3 K 13.485
Urteil vom 12.11.2013

I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Klägers, ein auf ihn zugelassenes Kraftfahrzeug „vorzuführen“ und die Zulassungsbescheinigungen sowie die Kennzeichenschilder der Zulassungsbehörde vorzulegen.
1. Am 3. November 2012 ließ sich der Beigeladene, der in … einen Kraftfahrzeughandel betreibt, bei der Zulassungsstelle des Landratsamts … in … (Außenstelle) das Kennzeichen „…“[1] als Wunschkennzeichen „reservieren“. Die Zulassungsstelle merkte daraufhin das Kennzeichen als bis zum 15. November 2014 für den Beigeladenen reserviert vor.
Am 9. Januar 2013 beantragte der Sohn des Klägers unter Vorlage einer vom Kläger erteilten Vollmacht für den Kläger bei der Zulassungsstelle des Landratsamts … (in …) die Umschreibung eines Kraftfahrzeugs „von außerhalb mit Halterwechsel“ und die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens „…“. Das Fahrzeug wurde daraufhin unter Zuteilung des gewünschten Kennzeichens auf den Kläger umgeschrieben und es wurden die entsprechenden Bescheinigungen ausgestellt.
Mit Schreiben vom 11. Februar 2013 wandte sich der Beigeladene an das Landratsamt und teilte mit, dass er am 19. Januar 2013 zufällig in … bei einem Hallenturnier gewesen sei und dort einen Golf V mit dem o.g. Kennzeichen gesehen habe. Er sei darüber sehr enttäuscht, weil das Kennzeichen für ihn sehr wichtig und auf Grund seiner Reservierung für ihn alles „o.k“ gewesen sei. Er gehe davon aus, dass „er“ (gemeint: derjenige, der das Fahrzeug mit dem genannten Kennzeichen zugelassen hatte) die Angestellte der Zulassungsstelle angelogen habe und wolle die Behörde daran erinnern, dass es sich hier um einen Betrug handle, mit dem auf keinen Fall Einverständnis bestehe. Er wolle sein reserviertes Kennzeichen so schnell wie möglich wieder zurück haben und bitte die Behörde, d[…]


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