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Verschwiegenheitserklärung für Arbeitnehmer

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In jedem Unternehmen gibt es die sogenannten Unternehmensinterna, die lediglich denjenigen Mitarbeitern bekannt sind, die in diesem Unternehmen beruflich tätig sind. Unter den Oberbegriff Unternehmensinterna, die auch allgemein hin als Geschäftsgeheimnisse bekannt sind, können viele Aspekte des Unternehmens fallen. Seien es betriebsinterne Arbeitsabläufe oder auch bestimmte Eigenheiten im Hinblick auf Produkte oder Dienstleistungen, das Unternehmen an sich kann sich durch spezielle Eigenheiten von der Konkurrenz unterscheiden.

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Es ist dementsprechend nicht verwunderlich, dass jede Firma ein besonderes Interesse daran hat, die Geschäftsgeheimnisse zu schützen. In Deutschland gibt es sogar mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) eine gesetzliche Grundlage für die Verschwiegenheit. In der gängigen Praxis nutzen die Unternehmen sogenannte Verschwiegenheitserklärungen, die sie sich von den Arbeitnehmern oder auch sämtlichen anderen Personen, die geschäftlich mit der Firma in Kontakt kommen, unterschreiben lassen.
Klärung des Konzepts: Was ist eine Verschwiegenheitserklärung?
Das Konzept der Verschwiegenheitsverpflichtung beruht dem reinen Grundsatz nach nicht auf dem GeschGehG. Obgleich die gesetzliche Grundlage für die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen in diesem Gesetz zu finden ist, so beruht die Erklärung zur Verschwiegenheit auf der gesetzlichen Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer handelt.

Unklarheit bei Verschwiegenheitserklärungen? Unsere Anwälte bieten klare Einschätzungen und schützen Ihre Interessen im Arbeitsrecht. (Symbolfoto: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

Dementsprechend unterliegt die Verschwiegenheitserklärung auch der Vertragsfreiheit und kann frei zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden. Für beide Seiten hat die Erklärung jedoch eine rechtliche Bindung, sodass Verstöße dagegen auch entsprechend geahndet werden können.
Das Geschäftsgeheimnis: Definition und wirtschaftliche Relevanz
Maßgeblich für die Definition des Geschäftsgeheimnisses ist der § 2 Abs. 1 Nr. 1 GeschGehG. Durch diesen Paragrafen wird festgelegt, welche Information in Bezug auf das Unternehmen als Ge[…]


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