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Pflichtverletzung aus Steuerberatervertrag – Schadensersatzanspruch

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Haftungsfragen im Steuerberatungsvertrag: Ein Fall von potenziellem Schadensersatz
In der vorliegenden juristischen Streitigkeit, die tief in den Verflechtungen des Steuerrechts verankert ist, geht es um die Haftungsfragen, die aus einem Steuerberatungsvertrag hervorgehen können. Konkret dreht sich der Sachverhalt um den potenziellen Schadensersatzanspruch, der aus einer behaupteten Pflichtverletzung durch die beklagte Steuerberaterin entstehen könnte. Das Hauptproblem liegt hier in der Notwendigkeit, den kausalen Zusammenhang zwischen der behaupteten Pflichtverletzung und einem tatsächlichen Schaden zu beweisen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 313 O 164/19 >>>

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Steuerberaterpflichten und vertragliche Haftung
Zunächst gilt es zu klären, ob die beklagte Steuerberaterin ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt hat und damit potenziell für einen daraus resultierenden Schaden haftbar wäre. Hierbei steht zur Debatte, ob ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vorliegt und wie sich die Pflichtverletzung konkret äußert. Dass die Beklagte das Kassenbuch für den Kläger führte, ist nicht entscheidend, da beide Parteien bestätigen, dass dies nicht der Fall war.
Praxis der Buchführung und Rechtsunsicherheit
Zwischen den Parteien war eine Praxis etabliert, in der der Kläger die täglichen Transaktionen dokumentierte und diese Informationen am Ende des Monats an die Beklagte weitergab. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Rechtsunsicherheit, da offen ist, ob diese Art der Buchführung den rechtlichen Anforderungen genügt. Diese Unsicherheit wird durch den Appell der Bundessteuerberaterkammer bestätigt, der die beschriebene Buchungspraxis als akzeptabel erachtet.
Schadensersatz und Vermögensvergleich
Hinsichtlich des potenziellen Schadensersatzes muss ein Vergleich des gesamten Vermögens des Mandanten (in diesem Fall des Klägers) stattfinden. Dabei geht es darum, alle Vermögenspositionen zu berücksichtigen, die durch die mögliche Pflichtverletzung beeinträchtigt wurden. Konkret muss der Kläger darlegen, welche Gewinne oder Verluste tatsächlich entstanden sind und ob diese von den Besteuerungsgrundlagen der Schätzungsveranlagung abweichen.
Schätzungsbefugnis und Veranlagungsverfahren
Letztendlich ist es für den Schadensersatzanspruch relevant, ob das vom Finanzamt angewandte Schätzungsverfahren korrekt durchgeführt wurde und zu einer sachgerechten Veranlagung geführt hat. Die Schätzungsbefugnis d[…]


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