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Gebrauchtwagenkaufvertrag – Ansprüche bei Defekt der Zylinderkopfdichtung

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Gebrauchtwagenkauf: Urteil zu Ansprüchen bei Defekten
In dem hier beschriebenen Fall geht es um die rechtliche Beurteilung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags, in dem es nach Abschluss zu einem Defekt der Zylinderkopfdichtung kam. Die Parteien schlossen am 01.02.2019 einen schriftlichen Kaufvertrag für ein Fahrzeug, das 2005 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen und 2019 mit einer Laufleistung von 58.295 Kilometern verkauft wurde. Wenige Monate nach dem Kauf traten erhebliche Probleme auf, welche die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs einschränkten. Der Käufer trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 393/20 (10) >>>

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Defekte Zylinderkopfdichtung als typische Alterserscheinung
In der Verhandlung wurde klar, dass ein Defekt der Zylinderkopfdichtung als typische Alterserscheinung bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind, zu betrachten ist. Es wurde argumentiert, dass Käufer eines sehr alten Fahrzeugs damit rechnen müssen, dass verschiedene wichtige Fahrzeugteile aufgrund des üblichen Alterungsprozesses ausfallen oder Defekte auftreten, unabhängig vom Kilometerstand des Fahrzeugs. Daher wurde festgestellt, dass aufgrund des nicht Vorliegens eines Sachmangels keine Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag vorlag.
Keine Pflichtverletzung und Erstattung der Sachverständigenkosten
Ein weiterer Aspekt, der im Urteil berücksichtigt wurde, betrifft die Erstattung der Sachverständigenkosten. Der Verkäufer hatte einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten über den Motor des Fahrzeugs zu erstellen, dessen Kosten er vom Käufer erstattet verlangte. Das Gericht entschied jedoch, dass aufgrund des nicht vorliegenden Sachmangels der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht berechtigt war. Allerdings führt die nicht berechtigte Geltendmachung von Rechten nicht zu einer Pflichtverletzung im Sinne des § 280 BGB, weshalb der Verkäufer keinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten hat.
Fazit und rechtliche Einordnung
Dieses Urteil stellt klar, dass die typischen Alterungsprozesse eines Fahrzeugs, wie z.B. der Defekt der Zylinderkopfdichtung, beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens vom Käufer zu berücksichtigen sind. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund solcher […]


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