Mietpreiserhöhung durch Kulanzzahlung nicht validiert: Erhellendes Urteil aus Frankfurt
In einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Az.: 2-11 T 33/23) wurde die Frage behandelt, ob eine Mieterhöhung durch eine sogenannte Kulanzzahlung seitens des Mieters anerkannt wird. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters: Die Zustimmung zur Erhöhung der Miete kann nicht allein durch eine Kulanzzahlung hergeleitet werden.
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Die erste Phase des Falls
Die Kläger, die Vermieter einer Wohnung in Frankfurt am Main, forderten den Mieter auf, einer Mieterhöhung von ursprünglich 1.200,00 EUR auf monatlich 1.380,00 EUR zuzustimmen. Der Mieter erklärte, die Miete aus Kulanz auf den geforderten Betrag zu erhöhen, bestand jedoch darauf, dass die ursprüngliche Mietvereinbarung weiterhin gültig sei. Nach einigen Monaten der erhöhten Zahlung durch den Mieter, forderten die Vermieter die Abgabe einer direkt-akzeptierenden Zustimmungserklärung.
Der Fortgang des Rechtsstreits
Die Vermieter reichten eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ein. Vor Zustellung der Klage nahmen die Kläger die Klage jedoch zurück, unter Verweis auf eine Zustimmungserklärung des Mieters. Das Amtsgericht legte daraufhin die Kosten des Rechtsstreits den Klägern zu einem Drittel auf. Die Kläger legten daraufhin eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Die endgültige Urteilsfindung
Das Landgericht Frankfurt am Main befürwortete die sofortige Beschwerde der Kläger und entschied, dass die Kosten des Rechtsstreits vollständig vom Beklagten zu tragen sind. Demnach, so das Gericht, reicht eine aus Kulanz erhöhte Mietzahlung nicht aus, um eine Zustimmung zur Mieterhöhung anzunehmen. Der Hauptgrund dafür ist, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung rechtlich bindend ist und als solche klar und deutlich geäußert werden muss. Eine Kulanzzahlung erfüllt diese Anforderung nicht und kann daher nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung interpretiert werden.
Das Urteil bietet wichtige Einsichten in das Thema Mieterhöhung und zeigt auf, dass Kulanzzahlungen nicht als Einverständniserklärung gesehen werden können. Es betont auch, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung explizit und unmissverständlich sein muss, um rechtlich anerkannt zu werden. […]
Das vorliegende Urteil
LG Frankfurt/Main […]