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Rente wegen voller Erwerbsminderung – Voraussetzungen

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Komplexe Anforderungen der Erwerbsminderungsrente
In einer rechtlichen Auseinandersetzung wurden die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung verhandelt. Der Kläger hatte eine Reihe von körperlichen und geistigen Einschränkungen, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigten. Doch die Annahme seiner Einschränkungen und die Bewertung seiner Leistungsfähigkeit standen im Mittelpunkt der Diskussion.

Direkt zum Urteil Az: L 3 R 226/19 springen.

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Die medizinische Beurteilung und ihre Komplexität
Die medizinischen Gutachter fanden beim Kläger eine Reihe von gesundheitlichen Einschränkungen. Dazu zählten unter anderem ein leichter Hirndefekt, ein verschwommenes Sehen auf dem rechten Auge, ein beidseitiger Tinnitus, leichte Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen und subjektiv empfundene Konzentrationsschwächen. Die Experten meinten, dass der Kläger trotz dieser Beeinträchtigungen in der Lage sein sollte, mittelschwere körperliche Arbeiten für sechs Stunden täglich auszuüben, sofern die üblichen Ruhezeiten eingehalten würden. Einige spezifische Tätigkeiten, wie Arbeiten in Höhen oder unter Lärmbelastung, wurden jedoch nicht empfohlen.
Die juristischen Aspekte der Erwerbsminderungsrente
Laut Sozialgesetzbuch (SGB) VI haben Personen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hierfür müssen sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Im Fall des Klägers wurde diskutiert, ob seine Beschwerden diese Voraussetzungen erfüllen.
Die Diskrepanz zwischen subjektiver und objektiver Darstellung
Ein kritischer Punkt in diesem Fall war die Diskrepanz zwischen der subjektiven Darstellung des Klägers und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Trotz der genannten gesundheitlichen Einschränkungen konnte der Kläger offenbar bestimmte Tätigkeiten ausführen, die eine hohe Verantwortung erfordern, wie beispielsweise den sicheren Umgang mit Waffen. Dies stand im Widerspruch zu seiner dargestellten Höhenangst und schnellen Ermüdbarkeit. Das Gericht führte aus, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht als Ausgleichsfunktion für ein schweres Unfallereignis gedacht sei.

Das vorliegende[…]


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