Verkehrsunfall auf Betriebsgelände: Wer haftet?
Auf dem Firmengelände eines jeden Unternehmens ist ständige Vorsicht geboten, denn Unfälle können jederzeit passieren. Eine solche Situation wurde vor dem Landgericht Münster verhandelt, bei der sich zwei Angestellte desselben Unternehmens in einem tragischen Vorfall wiederfanden.
An einem kalten Morgen im Januar 2019 ereignete sich auf dem Betriebsgelände der Fa. W… GmbH ein schwerwiegender Verkehrsunfall. Ein Fußgänger, der gerade auf dem Weg zur Arbeit war, wurde von einem Pkw, der auf dem Betriebsgelände fuhr, erfasst. Der Unfall ereignete sich in einer durch Verkehrsinseln getrennten Ein- und Ausfahrt des Betriebsgeländes, an der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gilt. Beide Beteiligten sind Angestellte desselben Unternehmens.
Direkt zum Urteil Az: 02 O 192/20 springen.
[toc]
Die Umstände des Vorfalls
Während das Opfer, die Klägerin, bereits ihr Fahrzeug auf dem gegenüberliegenden Firmenparkplatz abgestellt hatte und sich zu Fuß auf dem Weg zur Arbeit befand, wurde sie von einem Pkw, geführt von der Beklagten, erfasst und schwer verletzt. Die genauen Details des Unfalls, einschließlich der Frage, ob sich das Opfer links oder rechts von einem an der Ausfahrt stehenden Lkw bewegte, sind zwischen den Parteien umstritten.
Folgen des tragischen Vorfalls
Die Folgen des Unfalls waren schwerwiegend, da die Klägerin durch den Zusammenstoß mit dem Auto einen komplizierten Bruch des Kreuzbeines erlitt. Diese Verletzung hatte schwerwiegende Ausfälle der Harnblasen- und Mastdarmfunktion zur Folge. In der Folge musste sie eine Reihe stationärer Behandlungen und anschließende Reha-Maßnahmen durchlaufen, die bis heute andauern.
Rechtliche Auswirkungen
Das gegen die Fahrerin eingeleitete strafrechtliche Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. In dem zivilrechtlichen Verfahren, in dem die Parteien über die Rechtsfolgen aus dem Unfall stritten, wurde die Klage jedoch abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Gegen Sicherheitsleistung ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Diese Situation wirft ein Licht auf die Komplexität von Verkehrsunfällen auf Betriebsgeländen und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Es bleibt die Frage offen, ob die Klägerin in die Berufung gehen wird, um ihre Sicht der Dinge zu verteidigen.
[…]