AG Böblingen, Az.: 5 Ls 43 Js 5085/18 jug., Urteil vom 17.04.2018
Der Angeklagte ist der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 5 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Er wird deswegen unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Böblingen vom 11.04.2017 zu der Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Verwaltungsbehörde wird untersagt, vor Ablauf von 1 Jahr eine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 21 I Nr. 1 StVG; §§ 315 c I Nr. 2a, d, 315 d I Nr. 3, II, 229, 230 I, 52, 69, 69a StGB; 1,3 JGG
Gründe
I.
Der Angeklagte hat die Erziehungs- und Hauptschule besucht und nach seiner ersten Untersuchungshafterfahrung im Jahr 2017 den Hauptschulabschluss erworben. Anschließend hat er das BEJ an der […] begonnen und bis zur erneuten Inhaftierung fortgeführt. Sein Ziel ist derzeit ein Langzeitpraktikum und eine Ausbildung im Kfz-Bereich. Bis zur Inhaftierung hat der Angeklagte bei den Eltern gewohnt, wobei vor allem das Verhältnis zur Mutter und zu den Schwestern unbelastet war. Betäubungsmittel hat der Angeklagte seit seiner Entlassung aus der erstmaligen Untersuchungshaft nach eigenem Bekunden nicht mehr konsumiert, was durch Urinkontrollen belegt wird. In seiner Freizeit ging der Angeklagte Mixed Martial Arts nach und hat einen Nebenjob in einer Bäckerei ausgeübt.
Strafrechtlich ist der Angeklagte bereits wie folgt in Erscheinung getreten:
1. 23.09.2015, Staatsanwaltschaft Stuttgart, gefährliche Körperverletzung, § 45 Abs. 2 JGG.
2. 09.11.2015, Amtsgericht Böblingen, Hehlerei, Arbeitsleistungen.
3. 10.11.2015, Amtsgericht Böblingen, Körperverletzung, § 47 JGG.
4. 21.03.2016, Amtsgericht Böblingen, vorsätzliche Körperverletzung, richterliche Weisung und Arbeitsleistungen.
5. 06.04.2017, Amtsgericht Böblingen, schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, 1 Jahr und 6 Monate Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die[…]