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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1

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Diabetes führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Ein 1972 geborener Mann ist seit 2003 an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt und sieht sich plötzlich mit einer Anordnung konfrontiert, die ihm seine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E entzieht. Doch was hat das genau mit seiner Erkrankung zu tun und wie wird der Fall juristisch behandelt?

Direkt zum Urteil Az: 11 CS 20.2955 springen.

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Die Untersuchung der Fahreignung
Aufgrund seiner Diabeteserkrankung wurde der Mann aufgefordert, ein ärztliches Gutachten zur Prüfung seiner Fahreignung vorzulegen. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass er zwar in der Lage sei, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Fahrerlaubnisgruppe 1 gerecht zu werden, jedoch nicht für die Fahrerlaubnisgruppe 2. Daraufhin entschied das Landratsamt, ihm die Fahrerlaubnis für die betroffenen Klassen zu entziehen und den Führerschein abzugeben.
Anfechtung der Entscheidung
Der Betroffene legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Doch das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte diesen Antrag ab. Daraufhin wandte sich der Mann an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, welcher seiner Beschwerde stattgab. Die Begründung: Dem Gutachten könne nicht mit hinreichender Sicherheit entnommen werden, dass er ungeeignet sei, Kraftfahrzeuge der Gruppe 2 zu führen. Das Gericht forderte den Mann jedoch auf, weiterhin an der Klärung dieser Frage mitzuwirken.
Neues Gutachten und endgültiger Beschluss
Nach Rücknahme des ursprünglichen Bescheids forderte das Landratsamt den Mann erneut zur Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens auf. Dieses kam zu dem Schluss, dass der Betroffene tatsächlich (noch) nicht in der Lage sei, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 vollständig gerecht zu werden. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in einer chronisch entgleisten Stoffwechsellage und einem ausgeprägten kardiovaskulären Risikoprofil. Hinzu kommt ein höherer Alkoholkonsum, der insbesondere im Zusammenhang mit einer Insulintherapie zu erhöhten Unterzuckerungen führen kann.

Infolgedessen wurde die Beschwerde schließlich zurückgewiesen, und der Mann hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wurde auf 3.750 Euro festgesetzt. Leider kostet[…]


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