Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Anscheinsbeweis bei Spurwechsel

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Spurwechsel mit weitreichenden Folgen
Ein Fahrzeugwechsel auf der Straße kann oft unscheinbar und routiniert wirken, aber was passiert, wenn dieser schief geht? Hier werfen wir einen Blick auf einen Fall, der vom Amtsgericht Hamburg-Harburg behandelt wurde und sich mit den Konsequenzen eines missglückten Fahrspurwechsels befasst. Der Fahrer, der den Spurwechsel vornahm, stieß mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Dies führte zu einer umfangreichen juristischen Untersuchung, in deren Mittelpunkt die Frage stand, wer die Verantwortung für den Unfall trägt und welche Art von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden können.

Direkt zum Urteil Az: 643 C 164/20 springen.

[toc]
Pflicht zur Sorgfalt beim Spurwechsel
Die rechtlichen Bestimmungen besagen, dass eine Person, die einen Fahrspurwechsel durchführt, erhöhte Vorsicht und Sorgfalt walten lassen muss. Im Allgemeinen trägt diese Person nahezu die alleinige Verantwortung dafür, dass es während dieses Manövers nicht zu einem Unfall kommt. Im vorliegenden Fall wurde ein Unfall beim Spurwechsel festgestellt, wobei der Beweis des ersten Anscheins gegen den Fahrer sprach, der den Spurwechsel vorgenommen hatte. Dies bedeutet, dass angenommen wurde, dass der Fahrer nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Unvereinbare Behauptungen und die Festlegung der Haftung
Die unterschiedlichen Versionen des Vorfalls, die von den Beteiligten vorgebracht wurden, führten zu Unstimmigkeiten. Während der Fahrer, der den Spurwechsel vornahm, behauptete, er hätte vor dem anderen Fahrzeug gestanden und hätte versucht, auf sich aufmerksam zu machen, blieben diese Behauptungen unbewiesen. Die andere Partei behauptete, sie wäre stehengeblieben, als sie bemerkte, dass das Fahrzeug die Spur wechseln wollte, und wäre die ganze Zeit stehen geblieben, bis der Unfall passierte. Hier zeigte sich, dass die Darstellungen der Unfallbeteiligten unvereinbar waren. Am Ende konnte der Spurwechsler weder den gegen ihn sprechenden Anschein erschüttern noch beweisen, dass die andere Seite eine Mitschuld trägt. Daher blieb es bei einer vollen Haftung der Beklagten.
Schadensersatz und die Folgen für die Geschädigte
Als Folge des Unfalls waren die Beklagten dazu verpflichtet, vollen Schadensersatz zu leisten. Dies umfasste den Fahrzeugschaden, die Gutachterkosten, die Abschleppkosten und eine Auslagenpauschale. DarÃ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv