Familienstreit um Erbschaft endet vor dem OLG Hamm
In einer mit Spannung verfolgten Auseinandersetzung dreht sich alles um einen 10 Hektar großen Bauernhof, dessen Besitzer, Herr I N, kinderlos und ledig 2019 verstorben ist. Das Problem? Die Frage, wer die Hofnachfolge, also das Erbe des Hofes, antreten sollte. Da hier mehrere Testamente vorlagen und der Hof unter anderem auch im Rahmen eines Nutzungsvertrages überlassen wurde, wurde die Frage vor Gericht ausgetragen.
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Testamentarische Erbeinsetzung oder Nutzungsüberlassung – Was wiegt schwerer?
Im Mittelpunkt des Falls steht der Beteiligte zu 1., ein 1964 geborener Tischler, der seit 1980 vollschichtig arbeitet und keine landwirtschaftlichen Weiterbildungen absolviert hat. Im Testament des Verstorbenen wurde er jedoch als Alleinerbe eingesetzt. Darüber hinaus wurde ihm durcheinen Betriebsüberlassungsvertrag vom 22.08.2000 die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen des Hofes – mit Ausnahme des Wohnhauses – für 10 Jahre überlassen. Dieser Vertrag wurde später auf unbestimmte Zeit verlängert.
Erneute Testamentänderung und fortlaufende Betriebsführung trotz Berufstätigkeit
Trotz der Diagnose eines Gehirntumors bei dem Erblasser im Jahr 1996 und wiederkehrenden Behandlungen, wurde ein weiteres Testament im Jahr 2003 aufgesetzt. In diesem wurde der Beteiligte zu 1. erneut als Hoferbe und Erbe eingesetzt. Ebenso wurde 2018 ein letztes Testament erstellt, das den Beteiligten zu 1. als Universalerben einsetzte. Während der langen Krankheit des Erblassers hat der Beteiligte zu 1. den Hof seit fast 20 Jahren bewirtschaftet und zudem den Erblasser unterstützt.
Urteil und Folgen: Der Streit ist beigelegt
Das OLG Hamm hat nun entschieden und die Beschwerde des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen. Er trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und eine weitere Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung bedeutet, dass die Hoferbfolge und das Testament nun juristisch geklärt sind.
Das vorliegende Urteil
OLG Hamm – Az.: I-10 W 60/20 – Beschluss vom 28.04.2021
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1.) vom 27.03.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Warendorf vom 19.02.2020 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1.) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten d[…]