Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Risikoaufklärungspflichten im Zusammenhang mit einer Knieoperation

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Knieoperation: Die Suche nach Gerechtigkeit
Eine 10-jährige Klägerin, vertreten durch ihre Eltern, kämpfte für Gerechtigkeit, nachdem sie während einer Knieoperation im Jahr 2017 im Hause der Beklagten eine Läsion des Nervus Peroneus erlitt. Die Folge dieses Behandlungsfehlers war eine Fußheberschwäche, die zu erheblichen Schmerzen und Unannehmlichkeiten für das junge Mädchen führte. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Leipzig wurde die Klage abgewiesen, woraufhin die Klägerin in Berufung ging, um weiterhin Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Direkt zum Urteil Az: 4 U 1786/20 springen.

[toc]
Fragen zur Risikoaufklärung: Ein kritischer Punkt
Die Klägerin warf der Beklagten vor, nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt zu haben. Obwohl das Risiko einer Schädigung des Nervus Peroneus ausdrücklich erwähnt wurde, behauptet die Klägerin, die Beklagte hätte die Folgen dieser möglichen Schädigung verharmlost und die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens nicht erwähnt. Die Aufklärung über die Risiken vor einer Operation ist ein wesentlicher Aspekt der medizinischen Ethik und Praxis und kann im Falle einer Verletzung zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.
Klägerin fordert angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz
Als Reaktion auf die erlittenen Leiden und Schäden beantragte die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde, sowie Schadensersatz in Höhe von 453,60 €. Weiterhin wurde gefordert, dass die Beklagte verpflichtet wird, alle gegenwärtigen und zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aufgrund der fehlerhaften Behandlung entstanden sind und noch entstehen werden.
Berufung erfolglos: Die Beklagte wehrt sich erfolgreich
Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung der Klägerin zurück und entschied, dass die Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens tragen muss. Die Beklagte verteidigte das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Leipzig und erhob erneut den Einwand der hypothetischen Einwilligung. Sie wiederholte ihr Angebot, Zeugen zur Unterstützung ihrer Behauptung einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung zu vernehmen.

Das vorliegende Urteil
OLG Dresden – Az.: 4 U 1786/20 – Urteil vom 15.06.2021

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv