Klimaaktivist verurteilt: Straßenblockade als Straftat
In einem bemerkenswerten Fall, der die Grenzen zwischen friedlichem Protest und strafbarem Verhalten aufzeigt, verhandelte das Amtsgericht Mannheim am 25. April 2023 einen Fall, in dem ein Klimaaktivist wegen einer Straßenblockade angeklagt wurde. Der Aktivist war Teil einer Aktion der Umweltgruppe „Letzte Generation“, die in den Morgenstunden des 13. Juni 2022 die Wilhelm-Varnholt-Allee in Mannheim blockierte. Mit seiner langjährigen Erfahrung in Umwelt- und Tierschutzthemen und seiner Rolle in der Protestbewegung stand er nun vor Gericht, angeklagt wegen Nötigung.
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Tatgeschehen und Aktionen des Aktivisten
Der Angeklagte, ein verheirateter Vater von drei Kindern und Angestellter einer Nichtregierungsorganisation (NGO), die sich dem Tierschutz verschrieben hat, beteiligte sich an einer Sitzblockade, die schließlich alle drei Fahrspuren der Wilhelm-Varnholt-Allee blockierte. Trotz seiner Sympathie für die Organisation „Extinction Rebellion“, entschied er sich zur Unterstützung der Gruppe „Letzte Generation“. Er saß an zweiter Position von links und hatte sich nicht auf der Straße festgeklebt, um im Notfall eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge frei geben zu können.
Polizeiliche Intervention und Festnahme
Die Situation eskalierte, als fünf andere Aktivisten sich mit Sekundenkleber auf den Asphalt klebten. Dieses Vorgehen billigte der Angeklagte. Als die Polizei eintraf und ihn aufforderte, die Fahrbahn zu verlassen, kam er dieser Aufforderung nach.
Urteilsverkündung und rechtliche Beurteilung
In der Hauptverhandlung wurde der Angeklagte wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Der Richter stellte fest, dass das Bewusstsein des Angeklagten für die Folgen seines Handelns und seine Absicht, die Straße zu blockieren, einen Tatbestand der Nötigung erfüllten.
Dieses Urteil wirft eine wichtige Frage auf: Wo verläuft die Grenze zwischen dem Recht auf friedlichen Protest und dem Gesetz? Wie wir sehen, kann eine Aktion mit der Absicht, auf wichtige Umweltfragen aufmerksam zu machen, auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ist eine Frage des Gleichgewichts zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht anderer auf freie Bewegungsfähigkeit.
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