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Rechtsanwälte Kotz GbR

Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Fortbestehen des Altvertrags

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Spannung zwischen Neuvertrag und Altvertrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In der immer wieder komplexen und verwirrenden Welt der Berufsunfähigkeitsversicherungen kann das Zustandekommen und die Auslegung von Versicherungsverträgen zu ernsthaften Unstimmigkeiten führen. Das zeigt der Fall, der beim Landgericht Verden unter dem Aktenzeichen 8 O 240/20 verhandelt wurde. Das Kernproblem dieses Falls war die Frage, wie die Vereinbarungen über die Auflösung eines bestehenden Vertrages und den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages zu interpretieren sind.

Direkt zum Urteil Az: 8 O 240/20 springen.

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Komplexer Sachverhalt, weitreichende Konsequenzen
Die beteiligten Parteien hatten ursprünglich im Jahr 2015 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die eine monatliche Rente von 1.000,00 € im Falle einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit vorsah. Im Jahr 2016 beantragte die Klägerin jedoch eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine höhere monatliche Rente vorsah. Hierbei wurde handschriftlich festgehalten, dass der bestehende Vertrag bei Annahme dieses Antrags aufgehoben werden sollte.
Vorläufige Deckungszusage und ihre Auswirkungen
Im Rahmen des neuen Antrags fand auch eine erneute Gesundheitsprüfung der Klägerin statt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das Konzept der vorläufigen Deckung in der Versicherungswelt. Die vorläufige Deckungszusage soll den Versicherungsnehmer vor Risiken schützen, die sich zwischen Antragstellung und Annahme des Antrags durch den Versicherer ergeben könnten. Im vorliegenden Fall wurde dieser Aspekt besonders relevant.
Vertragliche Überschneidungen und ihre Folgen
Die Kernfrage des Verfahrens war, ob der alte Vertrag tatsächlich aufgehoben wurde, als die Klägerin den Antrag auf den neuen Vertrag stellte. Die Auslegung dieser Frage hatte erhebliche Auswirkungen auf die Ansprüche der Klägerin aus der Versicherung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagte dazu verpflichtet ist, der Klägerin verschiedene Beträge und Renten zu zahlen, die sich aus beiden Verträgen ergeben.
Übernahme der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Urteils ist die Frage der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren. Das Gericht entschied, dass die Beklagte dazu verpflichtet ist, die Klägerin von diesen Gebühren freizustellen. Dies zeigt, wie weitreichend die finanziellen Konsequenzen eines solchen R[…]


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