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Krankentagegeldversicherung – Kapitalabfindung durch Berufsunfähigkeitsversicherung

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Ansprüche aus Krankentagegeldversicherung: LG Nürnberg-Fürth entscheidet
Im vorliegenden Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 2 O 7606/19) geht es um die Zahlung von Krankentagegeld und die Übernahme von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten durch eine Versicherungsgesellschaft. Der Kläger, Inhaber eines Gitarrenhandels, hatte eine Kranken-/Pflegeversicherung inklusive einer Krankentagegeldversicherung bei der Beklagten abgeschlossen. Die Parteien stritten über die Ansprüche aus dieser Versicherung für den Zeitraum vom 29.05.2019 bis 30.04.2020.

Direkt zum Urteil Az: 2 O 7606/19 springen.

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Urteil im Detail: Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied, dass die Beklagte an den Kläger ein Krankentagegeld von 4.205,65 € zahlen muss, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 25.11.2019. Darüber hinaus wurde die Beklagte verurteilt, dem Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten von 334,75 € zu erstatten, ebenfalls zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten seit 03.12.2019.

Die Klage wurde jedoch im Hinblick auf orthopädische Beschwerden als unbegründet und bezüglich neurologischer Beschwerden als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 87 % dem Kläger und zu 13 % der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert und weitere Details des Verfahrens
Der Streitwert wurde bis 04.06.2020 auf 15.645,65 € und ab 05.06.2020 auf 32.415,65 € festgesetzt. Die Versicherungspolice des Klägers enthielt eine Klausel, nach der bei Berufsunfähigkeit und dem Bezug einer entsprechenden Rente die Differenz zwischen der Rentenzahlung und dem vertraglich vereinbarten Tagegeld für längstens drei Monate ausgezahlt wird.

Insgesamt kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Kläger teilweise Ansprüche aus der Krankentagegeldversicherung geltend machen kann, während andere Teile der Klage abgewiesen wurden.

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