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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis

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Fahrverbot und Geldbuße wegen Cannabis-Konsum: Gerichtsurteil aufgehoben
Das Amtsgericht Trier hatte einen Fahrer wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabis-Einfluss zu einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Urteil wurde nun vorläufig aufgehoben.
Medikamentenklausel und Beikonsum von Kokain
Der Fahrer hatte angegeben, dass ihm die Einnahme von bis zu 2g THC-haltigen Produkten ärztlich verordnet worden sei. Das Gericht schloss jedoch aufgrund eines Kokain-Abbauprodukts (Benzoylecgonin) auf einen zusätzlichen Kokain-Konsum und sah die Medikamentenklausel daher als nicht anwendbar an.
Rechtsbeschwerde mit Erfolg
Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein, die nun vorläufig Erfolg hatte. Das Urteil leidet an einem Darstellungsmangel; die Feststellungen zum Arzneimittelprivileg sind lückenhaft und tragen den Schuldspruch daher nicht.
Medikamentenklausel und Eigenverantwortlichkeit
Die Medikamentenklausel greift, wenn die festgestellte Substanz ausschließlich durch die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels in das Blut gelangt ist. Der Fahrer muss dabei ärztliche Anweisungen und die Gebrauchsanweisung des Medikaments beachten.
Neue Hauptverhandlung erforderlich
Aufgrund der lückenhaften Feststellungen im Urteil ist eine neue Hauptverhandlung erforderlich. Dabei sollte geklärt werden, ob der Betroffene die Einnahme- und Dosierungsanweisungen eingehalten hat und ob die Medikamentenklausel anwendbar ist, auch wenn weitere Substanzen im Blut des Betroffenen festgestellt wurden.

Urteil im Volltext
OLG Koblenz – Az.: 3 OWi 31 SsBs 49/22 – Beschluss vom 13.04.2022

1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Trier vom 15. Dezember 2021 mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.

2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Trier zurückverwiesen.
Gründe
I.

Das Amtsgericht Trier hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße von 1.500,- Euro verurteilt und ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten verhängt. Den Feststellungen des Amtsgerichts zufolge fuhr der Betroffene am 23. Juni 2020 gegen 2:17 Uhr mit einem PKW, obwohl eine um 2:45 Uhr entnommene Blutprobe Werte von 13 ng/ml THC und 5 ng/ml Benzoylecgonin – e[…]


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