Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Fristberechnung zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung bei Borreliose

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Streit um private Unfallversicherungsleistungen
Ein Kläger verlangt von einer Versicherungsgesellschaft Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung aufgrund einer Borreliose-Erkrankung, die zu Invalidität geführt haben soll.
Invaliditätsfall und Versicherungsbedingungen
Die Versicherungssumme beträgt 50.000 € für den Invaliditätsfall. Eine lebenslange, dynamische Rente ab 50% Invalidität ist ebenfalls vereinbart worden. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten, innerhalb von 3 Jahren ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muss.
Borreliose-Erkrankung und Feststellung der Invalidität
Der Kläger gibt an, im Frühjahr 2017 einen verkrusteten Pickel entdeckt und abgekratzt zu haben. Im April 2017 traten bei ihm Borreliose-typische Beschwerden auf. Eine Laboruntersuchung auf Borreliose wurde im Juli 2018 durchgeführt. Ein Arzt bestätigte eine 100%ige Berufsunfähigkeit und prognostizierte keine Rückbildung der chronifizierten Störungen.
Versicherungsgesellschaft lehnt Leistungen ab
Die Versicherungsgesellschaft forderte den Kläger auf, eine Schadensanzeige und den Laborbefund einzureichen. Nach einer von der Beklagten veranlassten Begutachtung lehnte sie jedoch Leistungen aus der Versicherung ab und rügte die nicht fristgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität.
Klage und Anträge des Klägers
Der Kläger verlangt eine Kapitalleistung in Höhe von 50.000 €, weitere Zahlungen für die Zeit vom 17.07.2018 bis 31.12.2020 und ab dem 01.01.2021 eine monatliche Rente. Er beantragt zudem die Feststellung, dass die Versicherungsgesellschaft bei fortbestehender Invalidität verpflichtet ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu zahlen. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

 
Urteil im Volltext
LG Frankfurt – Az.: 2/30 O 229/21 – Urteil vom 14.04.2022

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
(Symbolfoto: KPixMining/Shutt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv