EG-Betriebserlaubnis für Auspuffanlage mit Klappensteuerung erlischt und wird wiederhergestellt
Das Landgericht hat entschieden, dass das dem Antragsteller von der Zulassungsbehörde auferlegte Betriebsverbot für ein Motorrad der Marke Harley-Davidson mit einer Auspuffanlage mit Klappensteuerung der Firma Penzl-Bikes rechtswidrig ist. Die Behörde hatte behauptet, das Motorrad sei aufgrund der eingebauten Auspuffanlage zu laut. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Anlage nicht gegen Lärm- und Abgasgrenzwerte verstößt, wie aus der für die Auspuffanlage erteilten EG-Betriebserlaubnis hervorgeht. Das Gericht stellte fest, dass die Genehmigung zwar vorschreibt, dass die Anlage im Straßenverkehr nur mit geschlossener Schalldämpferklappe betrieben werden darf, dass diese Vorschrift aber nicht in die Fahrzeugstruktur integriert ist und es sich daher um eine Verhaltensanforderung handelt, die vom Fahrer erfüllt werden kann. Die Genehmigung erfordere keine Eintragung in den Fahrzeugschein oder eine neue Betriebserlaubnis. Das Gericht ordnete an, dass die Aussetzung der Maßnahme des Antragstellers in Bezug auf das Fahrverbot aufgehoben wird und die Anordnung, dass der Antragsteller eine neue Betriebserlaubnis oder Zulassungsbescheinigung für das Motorrad vorlegen muss oder mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen muss, aufgehoben wird.
VG Gießen – Az.: 6 L 1920/22.GI – Beschluss vom 30.09.2022
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 19. September 2022 (Az. 6 K 1921/22.GI) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 8. September 2022 wird hinsichtlich der Ziffer 1 wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffern 3 und 4 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt.
Gründe
EG-Betriebserlaubnis wiederhergestellt: Harley-Davidson mit Penzl-Bikes Auspuffanlage darf wieder fahren. Landgericht entscheidet Betriebsverbot als rechtswidrig. (Symbolfoto: Mikadun/Shutterstock.com)
Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin vom 19. September 2022 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 8. September […]