Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Neuregelung der Kostenverteilung bei massiver Kostensteigerung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Potsdam – Az.: 31 C 43/22 – Urteil vom 20.10.2022

1. Der Beschluss der Beklagten aus der Eigentümerversammlung vom 25.04.2022 zu Tagesordnungspunkt 4.1 „Beschluss über die Änderung der Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen an den Außenfenstern, inklusive Anstrich“ wird für ungültig erklärt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

4. Der Streitwert wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.


Zusammenfassung
Das Urteil beschreibt ein Gerichtsverfahren, das von Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft gegen die Entscheidung angestrengt wurde, die Art und Weise zu ändern, wie die Kosten für die Reparatur von Außenfenstern auf die Mitglieder umgelegt werden. Die Vereinigung hatte beschlossen, die Kosten auf der Grundlage der Anzahl und der Art der Fenster in jeder Einheit umzulegen, anstatt sie gleichmäßig auf alle Einheiten zu verteilen, was für einige Mitglieder zu einem erheblichen Anstieg der Kosten geführt hätte. Die Kläger machten geltend, dass diese Entscheidung gegen die Grundsätze der guten Verwaltungspraxis verstoße und die Interessen von Minderheiten in der Vereinigung verletze. Das Gericht stimmte dem zu und entschied, dass die Entscheidung nicht angemessen, gerecht oder rechtmäßig war und dass die Klage der Kläger berechtigt war. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Kläger ihre Klage rechtzeitig und in angemessener Weise eingereicht hatten.

Die getroffene Regelung verstößt somit gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und ist demnach unwirksam. Die Klage der Kläger zu 1) und 2) sowie des Klägers zu 3) ist begründet.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, da sie unterlegen ist. Gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander vorzunehmen. Die Kläger haben demnach die Kosten des Rechtsstreits insgesamt zu tragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft durch ihren Beschluss über die Änderung der Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen an den Außenfenstern gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen hat. Die Kläger haben daher erfolgreich geklagt und die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.


Tatbestand:
Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft, welche aus 57 Einheiten besteht.

Nach der […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv