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WEG-Verwaltungsunterlagen – Anforderungen an Klageantrag auf Einsichtgewährung

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LG Frankfurt/Main – Az.: 2-13 S 39/22 – Urteil vom 16.02.2023

In dem Rechtsstreit hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2023 für Recht erkannt:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 2.000 €


Zusammenfassung
Der Fall dreht sich um einen Streit über einen Antrag auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen, den ein Erbpachtberechtigter an die anderen Berechtigten der Erbpächtergemeinschaft gestellt hatte. Der Kläger begehrte Einsicht in Buchhaltungsunterlagen, Lohnsteuerbescheinigungen der im Antrag genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wartungsverträge mit Fremdfirmen und Arbeitsverträge der für die Gemeinschaft im Jahr 2019 beschäftigten Personen. Die Beklagte argumentiert, dass sie bereits Kopien der Buchhaltungsunterlagen übermittelt habe und dass sie aufgrund der Pandemie nicht verpflichtet sei, weiteren Personen Zugang zu gewähren. Dem Antrag des Klägers wurde jedoch von der Vorinstanz stattgegeben. Das Obergericht stimmte mit der Vorinstanz darin überein, dass der Antrag spezifisch genug war, um es dem Gerichtsvollzieher zu ermöglichen, zu bestimmen, welche Dokumente betroffen sind, und dass der Antrag des Klägers auf Zugang zu den Unterhaltsverträgen für 2019 angemessen war. Der Beklagte war verpflichtet, Zugang zu den Originaldokumenten zu gewähren, nicht nur zu Kopien oder Ausdrucken, die er bereits übermittelt hatte. Das Gericht entschied außerdem, dass der Kläger von zwei anderen Pächtern begleitet werden durfte […]

Gründe
I.

Mit der Klage begehrt der Kläger, ein Erbbauberechtigter, von der beklagten Erbbauberechtigtengemeinschaft Einsicht in Verwaltungsunterlagen. Diese möchte er, angesichts des Umfangs der begehrten Einsicht mit zwei weiteren Erbbauberechtigten zu den üblichen Geschäftszeiten an einem Werktag ausüben.

Er begehrt Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen 2019, in die Lohnsteuerbescheinigungen die von dem im Klageantrag näher bezeichneten Steuerbüro erstellt worden sind für die angestellten Personen der Gemeinschaft, in die Wartungsverträge 2019, die mit externen Unternehmen abgeschlossen wurden sowie in die Arbeitsverträge der im Jahr 2019 beschäftigten P[…]


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