Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berechtigtes Interesse des Mieters an einer Untervermietung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

AG Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 12 C 9/15, Urteil vom 14.08.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich zehn Prozent vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitwert wird zunächst auf € 9100,00 festgesetzt.

Tatbestand

Die Parteien streiten um mietvertragliche Ansprüche. Der Beklagte ist Eigentümer, die Klägerin Mieterin einer 65 qm großen Wohnung in der O-Straße in 10963 Berlin. § 3 Ziffer 2 des Mietvertrages sieht vor, dass die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder von Teilen davon an Dritte der Zustimmung des Vermieters bedarf. Erstmals im Februar 2014 begehrte die Klägerin vom Beklagten die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers ihrer Wohnung und begründete dies mit finanziellen Engpässen und dem mehrmaligen beruflichen Aufenthalt in Äthiopien. Mit Schreiben vom 26.08.2014 benannte die Klägerin als beabsichtigten Untermieter Herrn R M. Der Beklagte lehnte die Zustimmung immer ab. Zum 01.01.2014 betrug die monatliche Bruttokaltmiete für die streitgegenständliche Wohnung € 289,59, ab dem 05.08.2014 modernisierungsbedingt € 442,87. Hinzu kommen € 65,00 monatlich als Vorschuss für Heizung und Warmwasser. Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter eines am 06.06.2014 geborenen Kindes. Im Jahr 2012 erzielte sie aus selbstständiger Tätigkeit und aus einem Gewerbetrieb, an dessen Gewinn sie mit 40 % beteiligt ist, ein zu versteuerndes Einkommen von € 38219,00, im Jahr 2013 in Höhe von € 42510,00. Von Juni 2014 bis Mai 2015 erhielt sie Elterngeld in Höhe von € 1800,00 monatlich. Im Februar 2015 arbeitete sie als Dozentin in Hamburg und erzielte hierbei € 1938,00, die auf das Elterngeld angerechnet werden. Für die Altersvorsorge gibt sie jährlich € 4000,00 aus. Im Juni und Juli 2015 lebte sie von ihren Ersparnissen. Die Klägerin ist Miteigentümerin eines Hauses in Q, welches sie im Jahr 2012 gemeinsam mit ihrem Bruder für € 20000,00 erwarb. Hierfür hat sie ein Privatdarlehen in gleicher Höhe aufgenommen. Die Klägerin behauptet, sie sei privat krankenversichert und müsse für die Krankenversicherung des Kindes € 114,51 monatlich aufbringen. Zudem habe sie einen Selbstbehalt von € 1500,00 und ihr Kind von € 800,00. Ab dem Monat März 2014 habe die Möglichkeit bestanden, ein Zimmer ihrer Wohnung zum Preis von monatlich € 350,00 an verschiedene Personen unterzuvermieten. Durch die vom Beklagten verweigerte Zustimmung, sei ihr ein Schaden von € 4900,00 bis April 2015 entstanden. Sie halte sich berufsbedingt zweimal jährlich für 3-4 Wochen in Äthiopien auf, zuletzt vom 06.03. – 18.03.2014. Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, a) ihr die Erlaubnis zu erteilen, das straßenseitige Zimmer der Wohnung O-Straße in 10963 Berlin, dort im Vorderhaus 3. Obergeschoss rechts belegen, an Herrn R M, geboren am 26.09.1978, unter zu vermieten, b) an sie € 4900,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus § 247 BGB ab dem 11.05.2014 zu zahlen. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Der Beklagte behauptet, dass dem Einkommen der Klägerin Kindergeld und Unterhaltsleistungen hinzuzufügen seien.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig aber unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung aus § 553 Abs. 1 BGB….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv