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Massenentlassungsanzeige – Wann sind Entlassungen anzeigepflichtig?

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Warum ist es wichtig, die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen zu beachten?
In Anbetracht der globalen wirtschaftlichen Unsicherheit und des raschen Wandels auf dem Arbeitsmarkt ist es für Unternehmen manchmal unvermeidlich, Massenentlassungen vorzunehmen. In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen bei einer Massenentlassung darüber, wann diese Entlassungen anzeigepflichtig sind. Diese Regelungen finden sich im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Laut § 17 KSchG (Anzeigepflicht) müssen Arbeitgeber bei einer beabsichtigten Entlassung einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern (abhängig von der Gesamtzahl der Arbeitnehmer im Betrieb) innerhalb von 30 Tagen an die Arbeitsagentur eine Massenentlassungsanzeige melden.

Es lohnt sich für Arbeitgeber sich im Vorfeld beraten zu lassen, um sicherzustellen, damit sie alle Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllen und um sicherzustellen, dass die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß vorbereitet und eingereicht wird. Schlimmstenfalls kann eine fehlerhafte oder verspätete Anzeige der Entlassungen zu einer Unwirksamkeit der Kündigungen führen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu dem Thema Massenentlassungsanzeige wissen sollten. Wenn noch Fragen offen bleiben, können Sie sich gerne an unseren Experten für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen gerne weiterhilft und beratend zur Seite steht.

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Betriebsbedingter Personalabbau – was Unternehmen bei einer Massenentlassung beachten müssen.
Eine Massenentlassungsanzeige ist eine offizielle Mitteilung an die Agentur für Arbeit, dass ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigte gleichzeitig entlässt im Rahmen einer Massenentlassung. (Symbolfoto: nitpicker/Shutterstock.com)

Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder wenn es aufgrund eines Eigentümerwechsels zu Umstrukturierungsmaßnahmen kommt, ist es oftmals unvermeidlich, dass das Unternehmen Personalabbau betreibt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch der Umstand, dass das Unternehmen bei dieser Maßnahme eben nicht nur die gesetzlichen Vorschriften im Kontext der betriebsbedingten Kündigung zu beachten hat. Gerade dann, wenn es zu einer Vielzahl von Entlassungen kommt, ist neben dem § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auc[…]


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