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Strafanzeige wegen Bedrohung gem. § 241 StGB erhalten?

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Strafverfahren wegen Bedrohung? Was tun wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben?
Es kommt im Alltag eines Menschen durchaus nicht selten vor, dass aufgrund einer Stresssituation Ärger mit anderen Menschen entsteht. Aus der Stresssituation heraus wird nicht selten etwas gesagt, was im Nachhinein von der aussprechenden Situation bereut wird. Mitunter war das Gesagte auch überhaupt nicht so in dieser Form gemeint, allerdings gingen in der Wut die sprichwörtlichen „Pferde“ mit dem Menschen durch. Die Gründe für derartige Situationen können überaus vielfältig sein. Von der gefühlten Provokation über Stress bis hin zu ernsthaften Streitigkeiten, jeder Mensch reagiert auf derartige Situationen anders. So führt auch nicht selten ein Wort zu dem nächsten und der Grad von dem Streitwort bis hin zur Bedrohung ist mitunter sogar fließend. Artet der Streit jedoch aus und die Bedrohung ist ausgesprochen stellt sich die Frage, welche Konsequenzen eine Bedrohung für die bedrohende Person nach sich zieht und welche Verhaltensmuster ideal sind, wenn die Situation eskalierte und die Behörden eingeschaltet wurden.

Solange die bedrohte Person die Polizei nicht einschaltet ist die Bedrohung an sich überhaupt kein Problem. Bei der Bedrohung handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, sodass die bedrohte Person eine Strafanzeige und damit den Antrag auf die Strafverfolgung aktiv stellen muss.
Die rechtliche Grundlage
Für alle beteiligten Personen ist zunächst die Frage interessant, wann genau eigentlich von einer Bedrohung ausgegangen werden kann. Die rechtliche Grundlage für die Bedrohung findet sich in dem § 241 Strafgesetzbuch (StGB) wieder. In diesem Zusammenhang ist das Datum des 03.04.2021 entscheidend wichtig, denn mit diesem Datum hat sich die rechtliche Definition der Bedrohung erheblich verändert. Vor diesem Datum galt es im Zusammenhang mit einer Bedrohung lediglich dann als eine strafbare Handlung, wenn eine Person einer anderen Person oder Personen in dem direkten Umfeld der Person Verbrechen angedroht hat. Somit galt nicht jede Bedrohung auch tatsächlich als Bedrohung, es musste vielmehr einen direkten Zusammenhang mit einem Verbrechen für die Strafbarkeit geben. Beispiele für derartige Verbrechen sind schwere Körperverletzungen oder sogar der Tod.

Mit dem 03.04.2021 ist das Kriterium des Verbrechens für die Strafbarkeit der Bedrohung entfallen. Es ist dem[…]


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