Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht – Was tun?

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Was kann man tun wenn die Haftpflicht-Versicherung trotz Schaden nicht zahlen will?
Die Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer den Schutz und die beruhigende Gewissheit dass im Fall eines Falles der Schaden seitens des Versicherungsgebers reguliert wird. Auf diese Weise braucht ein Mensch nicht zu befürchten, dass durch ein eigenes Missgeschick und dem damit verbundenen Schaden ein finanzieller Ruin droht. Wenn die private Haftpflichtversicherung sich jedoch weigert, den entstandenen Schaden zu regulieren, ist guter Rat nicht selten sehr teuer. Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten für den Versicherungsnehmer, gegen diese Entscheidung des Versicherungsgebers vorzugehen. Hierfür ist jedoch das Wissen unerlässlich, wann genau die private Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt und welche Rahmenbedingungen vorherrschen müssen.
Haben Sie einen Schaden und Ihre private Haftpflichtversicherung verweigert die Leistung? Dann wenden Sie sich an unseren Experten im Versicherungsrecht. Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung einholen und sich beraten lassen.
Was genau deckt die private Haftpflichtversicherung eigentlich ab?
(Symbolfoto: zabanski/Shutterstock.com)

Eine Privathaftpflicht ist zuständig für diejenigen Ansprüche, welche vergleichbar sind mit denjenigen Ansprüchen aus einer gesetzlichen Haftpflicht, sodass die private Haftpflichtversicherung als Absicherung für die versicherte Person gilt. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder. Der § 823 BGB spricht in diesem Zusammenhang von einer Schadensersatzforderung einer geschädigten Person aufgrund einer Rechtsgutsverletzung. Zusätzlich zu diesem Paragrafen ist auch noch der § 280 BGB relevant. Dieser Paragraf beschreibt die Schadensersatzforderung einer geschädigten Person aufgrund einer Verletzung. Die rechtliche Maxime dieser Paragrafen lautet, dass diejenige Person, welche die Schäden verursacht, auch für die Schäden aufzukommen hat. Durch die private Haftpflichtversicherung werden sowohl Personen- als auch Sach- sowie Vermögensschäden abgedeckt.

Als P[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv