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Gütertrennung über Notar vereinbaren

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Güttertrennungsvertrag durch Notar beurkunden lassen
Jedes Jahr aufs Neue treten in Deutschland unzählige Paare vor den Traualtar, um gemeinsam den Bund für das Leben einzugehen. Der Gang in der Ehe erfreut sich einer ungebrochenen Beliebtheit, da auf diese Weise die Liebe zweier Menschen zueinander besiegelt wird. An diesem besagten Tag wird der Gedankengang, dass allein hierzulande mittlerweile annähernd jedes dritte Ehepaar eine Scheidung nach der Ehe anstrebt, nur zu gerne verdrängt. Dieser Gedankengang darf im Grunde genommen jedoch nicht verdrängt werden, da im Fall einer Trennung durchaus wichtige Entscheidungen für die Ehegatten in wirtschaftlicher Natur anstehen. Durch eine Gütertrennung können bereits etliche dieser wirtschaftlichen Entscheidungen im Vorfeld geregelt werden.

Sofern das angehende Ehepaar keine anderweitige Entscheidung trifft, ist in Deutschland die klassische Zugewinngemeinschaft als rechtliche Standardstellung vorausbestimmt. Die Zugewinngemeinschaft kann jedoch im Fall einer Trennung durchaus gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf jeden Partner haben, weshalb unter gewissen Umständen die Gütertrennung die bessere Alternative zur Regelung zum Zugewinn darstellt.
Was ist die Gütertrennung eigentlich?
Die Gütertrennung fällt in die Kategorie der sogenannten gewählten Güterstände, die sowohl für Eheleute als auch eingetragene Lebenspartnerschaften verfügbar ist. Wählt ein Paar die Gütertrennung, so geht mit dieser Entscheidung auch ein Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft einher. Das Kernwesen der Gütertrennung liegt in dem Umstand, dass das individuelle Vermögen beider Ehepartner auch nach dem Zeitpunkt der Eheschließung in dem Besitz des jeweiligen Partners verbleibt. Es ist bei einer Gütertrennung unerheblich, ob diese Vermögenswerte vor dem Zeitpunkt der Eheschließung oder auch dem Zeitpunkt der Eheschließung durch den Eigentümer erworben wurde.

Vereinfacht ausgedrückt kann die Gütertrennung auch als eine reine Beibehaltung des vorherigen Status Quo betrachtet werden.


Die wichtigsten Fakten über die Gütertrennung sind

vereinbart das Ehepaar eine Gütertrennung, so gibt es keinen Zugewinnausgleich im Scheidungsfall
die Gütertrennung ist nur in Verbindung mit einem Ehevertrag als Grundlage gewählt werden
die Gütertrennung kann auch nach dem Zeitpunkt der Eheschließung noch gewählt werden
damit das Vermögen zugeordnet werden kann ist es erford[…]


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