Rechtliche Folgen einer ungenügenden Bewässerung von Thuja-Hecken
Im Mittelpunkt eines rechtlichen Auseinandersetzungen stand die ausreichende Bewässerung von Thujenhecken durch die beauftragte Hausmeisterfirma. Die Klägerin war beauftragt mit der Reinigung, Abfallentsorgung, Durchführung von Kontrollgängen sowie die Bewässerung der Pflanzen. Nachdem die Thuja-Haie an Wassermangel eingegangen waren, wurde ein Schadensersatz von 68.008,40 Euro vom Beklagten gefordert. Die Anforderungen an eine angemessene Bewässerung waren allerdings vertraglich nicht definiert worden.
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Strittige Frage der Pflichtverletzung
Die Rechtsstreitigkeit konzentrierte sich hauptsächlich auf das Thema der Pflichtverletzung. Das Landgericht hatte ursprünglich entschieden, dass keine Pflichtverletzung der Klägerin vorliege, da keine genaue Definition zur ausreichenden Bewässerung im Vertrag enthalten war. Die Berufung argumentierte jedoch, dass die ungenügende Bewässerung der Thujen an sich schon als eine Pflichtverletzung zu betrachten ist. Außerdem kritisierte die Berufung, dass das Landgericht Fehler in der Kausalitätsfrage gemacht habe.
Werkvertragsrecht und Kausalkette
Einen wichtigen Punkt des Berufungsverfahrens bildete die Anwendung des Werkvertragsrecht und die Betrachtung der Kausalzusammenhänge. Trotz der Tatsache, dass die Klägerin nicht als Gartenbau-Profi die Bewässerung der Thujen übernahm, zählte die Bewässerungsleistung zu ihren vertraglichen Pflichten. Daraus resultiert auch ihre Haftungspflicht. Dabei wurde auch der Kausalzusammenhang zwischen der unzureichenden Bewässerung der Thujen und ihrem Absterben deutlich festgestellt.
Fehlen konkreter Bewässerungsanweisungen
Das Fehlen von konkreten Bewässerungsanweisungen führt nicht zur Entlassung der Verantwortung durch den Auftragnehmer. Dies ist vornehmlich der Fall, da die Klägerin frei in ihrer Ausführung der Bewässerung war und keinerlei spezifischen Vorgaben gegeben waren. Es wurde argumentiert, dass es in der Verantwortung der Klägerin lag, um zu entscheiden, wie die Bewässerung adäquat durchzuführen sei.
Konkurrenz der Mängelursachen
Eine interessante Komponente war die Doppelkausalität des Schadens. Die unzureichende Bewässerung und die mangelhafte Bepflanzung trugen beide zum Verwelken der Thujen bei. Demnach wurde beide Ursachen als gleichwertig eingeschätzt, hinsichtlich der Verantwortlichkeit […]