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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vertragsabschluss an Messestand – Widerrufsrecht Verbraucher

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AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 622/17 – Urteil vom 20.09.2019

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 120,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 27.06.2019 zu bezahlen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages die Zwangsvollstreckung abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert der Klage wird auf 600,00 €, der Streitwert der Widerklage auf 1.185,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger macht mit seiner Klage die Rückzahlung einer Anzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend.

Die Beklagte macht mit der Widerklage Vertragserfüllung und die Feststellung von Gläubigerverzug sowie hilfsweise Schadensersatz gegen den Kläger geltend.

Die Beklagte verkauft Bodenbeläge. Die Beklagte befand sich mit ihrem Verkaufs- und Informationsstand auf der M-Messe.

Der Kläger trat an die Beklagte heran und interessierte sich für deren Produkte. Insoweit kam es dann am 29.03.2015 zur handschriftlichen Unterzeichnung eines Auftragsformulars, der die Lieferung von 15 Fertigelementen Klassik 50 x 50 cm, enthalten 4 Fertigelemente 50 x 50 cm Klassik, Farbe „Herbstrot“ ohne Verlegung zum Einzelpreis á 119,00 €, in der Gesamtsumme mithin 1.785,00 €, die sich aus dem Nettobetrag in Höhe von 1.500,00 € zzgl. 19 % MwSt. (285,00 €) zusammensetzte, umfasst hat. Auch der Verkäufer hatte handschriftlich unterschrieben.

In den AGB ist unter § 2 Abs. 1 geregelt „Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, dessen Annahme wir uns vorbehalten.“

Und unter Abs. 2 wird ausgeführt: „Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb der Frist von 2 Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch unsere entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung.

§ 10 der AGB lautet:“ Für den Fall, dass wir von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen z.B. weil der Besteller die Erfüllung des Vertrages oder die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verweigert, ist der Besteller verpflichtet, 30% der vereinbarten Nettoauftragssumme der nicht abgenommenen Lieferung oder Leistung […]


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