Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Brandverursachung in Wohnung – fristlose Mietvertragskündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG München I – Az.: 14 S 10193/20 – Urteil vom 12.02.2021

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 23.07.2020, Az. 432 C 19678/18, abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung mit Scan Ofen für Holzbefeuerung im 2. Dachgeschoss links, bestehend aus 2 Zimmern, Abstellkammer, Küche mit Einbauküche, Flur, WC mit Bad, und zu dieser Wohnung gehörendem Kellerraum des Hauses … (gemietet mit Mietvertrag vom 26.09.2009 – Anlage A1), zu räumen und geräumt an die Klagepartei herauszugeben.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

IV. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klagepartei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

VI. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis 31.07.2021 gewährt.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.286,40 € festgesetzt.
Gründe
I.

Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst gem. § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Zusammenfassend und ergänzend hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:

Die Parteien streiten in zweiter Instanz – nach mehreren fristlosen sowie ordentlichen Kündigungen – um die Räumung und Herausgabe einer von der Beklagten angemieteten Wohnung im 2. DG links des Anwesens …. Ferner nimmt die Klagepartei die Beklagte auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 892,02 € in Anspruch.

Die Eheleute …, die ursprünglichen Kläger, vermieteten der Beklagten die streitgegenständliche Wohnung mit schriftlichem Mietvertrag vom 26.09.2009. Die Nettomiete betrug zuletzt 607,20 €. Die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen beliefen sich auf insgesamt 170,00 €. …, der ursprüngliche Kläger zu 1), verstarb am 16.12.2020.

Eine im Jahre 2012 von den Eheleuten … vor dem Amtsgericht München unter dem Az.: 472 C 8915/12 erhobene Räumungsklage gegen die Beklagte in der Folge einer Eigenbedarfskündigung vom 13.04.2011 wurde wegen der damals bei der Beklagten bestehenden Suizidgefahr erstinstanzlich abgewiesen; das Mietverhältnis wurde nach §§ 574, 574a BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Der hiergegen unter dem Az.: 14 S 24905/13 klägerseits eingelegten Berufung blieb der Erfolg versagt.

Am 0[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv