Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich – höchstens 10 km/h

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 2 Ws 45/17 – Beschluss vom 21.03.2017

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Halle wird das Urteil des Amtsgerichts Weißenfels vom 5. Dezember 2016 aufgehoben, jedoch bleiben die Feststellungen zur Fahrereigenschaft und zur gefahrenen Geschwindigkeit bestehen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an die bisher zuständige Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Gründe
I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der durch Verkehrszeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeit zur Geldbuße von 150 € verurteilt.

Es hat festgestellt: Der Betroffene führte am 7. November 2015 nachmittags einen PKW in W., in der N. Straße, Fahrtrichtung S. Straße, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 42 km/h. Die N. Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, durch Zeichen 325.1 ist angeordnet, dass Fahrzeugführer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Zum Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht ausgeführt: Im konkreten Fall handele es sich um eine verhältnismäßig breite Straße, wo zumindestens zwei Fahrzeuge, auch LKW, aneinander vorbei fahren könnten und dürften. Die Straße sei kerzengerade und gut einzusehen. Angesichts dieser Umstände sei eine Geschwindigkeit von 15 km/h ungefährlich und geeignet, Unfälle mit Sicherheit zu vermeiden. Aus diesem Grunde betrage die Schrittgeschwindigkeit hier maximal 15 km/h, diese habe der Betroffene um 27 km/h überschritten, sodass die Regelsanktion (Nr. 11.3.5 BKat) eine Geldbuße von 100 € sei. Wegen der Voreintragung habe das Gericht diese auf 150 € erhöht.

Gegen diese Entscheidung richtet sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, mit der die Sachrüge erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass eine Geschwindigkeit von 15 km/h nicht als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden könne. Schrittgeschwindigkeit betrage höchstens 11 km/h, diese habe der Betroffene um 31 km/h überschritten, weshalb das Gericht von einer Regelgeldbuße in Höhe von 160 € und von einem Regelfahrverbot von einem Monat (Nr. 11.3.6 BKat) hätte ausgehen müssen.

II.

Das Rechtsmittel hat Erfolg.

Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, Schrittgeschwindigkeit sei angesichts der örtlichen Gegebenheiten hier eine solche von bis zu 15 km/h, nicht. Eine Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h kann nach dem Wortsinn nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit ange[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv