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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeits­überschreitung – Absehen von Regelfahrverbot bei vorangegangenem Fahrverbot

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AG Neuruppin – Az.: 82.1 OWi 3421 Js-OWi 2986/17 (67/17) – Urteil vom 30.10.2017

Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb der geschlossenen Ortschaft um 27 km/h eine Geldbuße in Höhe von 350,00 Euro festgesetzt.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Im Verkehrszentralregister sind für den – 46 jährigen Betroffenen vier vorwerfbare Eintragungen vorhanden laut Auszug vom 23.06.2017 welcher durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden ist.

Am 09.10.2015 (rechtskräftig am 29.10.2015) wurde gegen den Betroffenen durch Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Rheinpfalz in Speyer eine Geldbuße von 80,00 € verhängt wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h am 10.08.2015.

Am 16.06.2016 (rechtskräftig am 06.07.2016) verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Köln gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 70,00 € wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h am 22.02.2016.

Am 26.08.2016 (rechtskräftig am 15.09.2016) verhängte die Bußgeldbehörde in Speyer erneut ein Bußgeld in Höhe von 100,00 € gegen den Betroffenen wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 07.06.2016.

Außerdem wurde ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.

Am 18.10.2016 (rechtskräftig am 05.11.2016) verhängte die Bußgeldbehörde der Stadt Herne gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 115,00 € wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h am 17.08.2016.

II

Am 24.6.2016 befuhr der Betroffene gegen 14.57 Uhr mit einem PKW (amtl. Kennzeichen …) die Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg.

Die Höchstgeschwindigkeit ist in dem hier interessierenden Autobahnabschnitt auf 100 km/h beschränkt, was durch am Fahrbahnrand aufgestellte Verkehrszeichen angezeigt wurde.

Die Beschilderung ist zweimal und zwar 1750 m und nochmals 300 m vor der Messstelle und jeweils beidseitig erfolgt.

Die Betroffene überschritt auf dem Abschnitt Dreieck Wittstock/Dosse bei km 172,986 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h.

Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 131 km/h, abzüglich der Toleranz von 3 % somit 127 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte ausweislich des beim Vorgang der Verwalt[…]


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