LG Berlin – Az.: 37 O 367/18 – Urteil vom 16.04.2019
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Wiedergutschrift bzw. Erstattung von erfolgten Belastungen zu Ungunsten seines Kreditkartenkontos.
Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Kreditkartenvertrag über eine … Karte. Miteinbezogen in den Kreditvertrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die … Karte der Beklagten. Nach Erhalt der Kreditkarte erteilte der Kläger der Beklagten ein SEPA- Lastschriftmandat und ermächtigte sie, alle im Zusammenhang mit der Führung des Kreditkartenkontos stehenden Zahlungen seinem Girokonto zu belasten.
Der Kläger verwendete seine Kreditkarte unter anderem für verschiedene Bezahlvorgänge im Zeitraum vom 20.3.2018 bis 25. 4.2018. Sämtliche Bezahlvorgänge wurden durch den Kläger selbst ausgelöst, die Zahlungsvorgänge autorisiert und von der Beklagten ausgeführt. Anschließend belastete die Beklagte das Girokonto des Klägers mit der Summe der monatlichen Belastungen.
Ausweislich der Kreditkartenabrechnung zahlte die Beklagte auf Anweisung des Klägers an die Zahlungsempfänger
– PAYPAL * …“
– … Malta
– …
– … Ltd Internet
Insgesamt veranlasste der Kläger die Beklagte in diesem Zeitraum einschließlich Gebühren zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 10.944,50 €. Die von der Beklagten erhobenen Gebühren ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, in dem es heißt:
„Lotto-, Wett- und Casinoumsätze:
…
Aus Verfügungsrahmen im Inland:
3 %, mindestens 7,50 €
Aus Verfügungsrahmen im Ausland:
3 %, mindestens 5,00 €“
Die einzelnen Zahlungen sind mit einem MCC Code versehen, vorliegend dem Code 7995 Betting (including Lottery Tickets, Casino Gaming Chips, Off-track Betting and Wagers).
Wegen der Einzelheiten zu den einbezogenen Kreditkartenbedingungen wird auf die Anlage B 1 Bezug genommen.
Mit der Kreditkartenzahlung vom 22.3.2018 in Höhe von 1.000,00 € gewann der Kläger einige Glücksspiele und erhielt eine Gewinnauszahlung von 3.886,50 €, nämlich am 26.3.2018 in Höhe von 1.000 € sowie am 3.4.2018 in Höhe von 2.886,50 €.
Mit anwaltlichen Schreiben vom 23.5.2018 forderte der Kläger die Beklagte unter Fristsetzung auf, die geleisteten Beträge zurückzuzahlen. Mit Schreiben vom 31.5.2018 […]