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Mietminderung der Gewerberaummiete wegen Corona-Pandemie

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Kann ich die Gewerbemiete wegen der Corona-Krise mindern?
Für unzählige Gewerbetreibende ist die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen der Bundesregierung mit vielen Fragen verbunden. Bedingt durch den Umstand, dass aufgrund der fehlenden Kundschaft die Umsätze merklich einbrechen, stellt sich die Frage nach den Fixkosten ganz besonders stark für die Gewerbetreibenden. Die meisten Gewerberäumlichkeiten sind von den Gewerbetreibenden lediglich angemietet und die Gewerberaummiete macht dabei einen erheblichen Anteil an den monatlichen Fixkosten aus. Dementsprechend stellen sich die meisten Gewerbetreibenden auch die Frage, ob eine Mietminderung der Gewerberaummiete aufgrund der Corona-Pandemie möglich ist.

Zwar haben die meisten Gerichte die Frage nach der Mietminderung der Gewerberaummiete aufgrund der Corona-Pandemie mehrheitlich verneint, allerdings ist das finale Wort diesbezüglich noch nicht gesprochen. Der Gesetzgeber versucht aktuell, durch entsprechende Änderungen des EGBGB der gerichtlichen Ansicht gegenzusteuern.

(Symbolfoto: orig. Von Have a nice day Photo/Shutterstock.com)

Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist die Frage, welche der beiden Gewerberaummietvertragsparteien letztlich das Verwendungsrisiko der Mietsache zu tragen hat. Bislang wurde diese Frage von den Gerichten mehrheitlich zur Last der Mietpartei beantwortet. Fakt ist jedoch, dass jüngsten Einschränkungen verschärfter Natur sind und letztlich auf die zweite Welle der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Der Gesetzgeber, welcher bereits in dem ersten Lockdown mittels eines sogenannten Kündigungsmoratoriums auf die lockdownbedingten Umsatzeinbußen der Gewerbetreibenden reagiert hat, sieht sich erneut in der Handlungsverantwortung. Durch das Kündigungsmoratorium wurde Vermietern die Möglichkeit entzogen, aufgrund eines Zahlungsverzuges der Mietpartei den Mietvertrag zu kündigen.

Die Pflicht zur Mietzahlung an sich sowie auch das Fälligkeitsdatum der Miete wurde durch das Kündigungsmoratorium nicht angetastet. Es steht aktuell noch in der Diskussion, ob es ein neuerliches Kündigungsmorat[…]


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