Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgeld eines Fußgängers für schwere Kniegelenksfraktur

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Duisburg – Az.: 10 O 161/09 – Urteil vom 13.01.2012

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 15.06.2007 gegen 14:10 Uhr in E1 auf der A Straße in Höhe des Hauses Nr. 0 zu ersetzen. Des Weiteren werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 132,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 91 % und die Beklagten zu 9 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Die 56 Jahre alte Klägerin wurde als Fußgängerin im Rahmen eines Verkehrsunfalls am 15.06.2007 gegen 14:10 Uhr auf der A Straße in E1 verletzt. Sie ging auf dem Gehsteig, als die Beklagte zu 1) mit dem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen E2 – dessen Halter der Beklagte zu 2) ist und welches bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert ist – von dem Parkplatz des F1 auf die A Straße fahren wollte. Die Beklagte zu 1) überquerte mit dem Pkw den Gehsteig, übersah dabei die Klägerin und überfuhr diese. Die Klägerin erlitt diverse Prellungen an der linken Körperhälfte sowie eine schwere Fraktur am linken Kniegelenk. Wegen dieser Verletzungen befand sie sich vom 15.06.2007 bis zum 12.07.2007 in stationärer Behandlung. Daran schlossen sich zwei weitere stationäre Aufenthalte zur Rehabilitation an, und zwar vom 13.07.2007 bis zum 19.09.2007 sowie vom 19.03.2009 bis zum 10.06.2009.

Für die Zeit vom 31.09.2007 bis zum 02.11.2007 mietete die Klägerin ein Fahrzeug mit einem Automatikgetriebe, weil es ihr aufgrund der Knieverletzung nicht möglich war, bei ihrem eigenen Pkw, welcher über ein Schaltgetriebe verfügt, die Kupplung zu betätigen. Insoweit fielen Mietwagenkosten von 1.320,90 EUR an.

Die Klägerin litt bereits vor dem Verkehrsunfall an Multipler Sklerose. Aufgrund dieser Vorerkrankung ist sie seit 2005 im Ruhestand.

Die Beklagte zu 3) zahlte zunächst ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 EUR an die Klägerin. Mit anwaltlichem Schreiben vom 07.01.2008 forderte die Klägerin von der Beklagten zu 3) eine weitere Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5.000,00 EUR sowie den Ausgleich materieller Schäden in Höhe von 3.365,66 EUR. Mit anwaltlichem Schreiben vom 30.09.2008 forderte die Klägerin noch einmal ein[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv