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Wer trägt die Kosten bei einem Streit vor einem Arbeitsgericht?

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Welche Kosten entstehen und wer hat diese in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung am Ende zu tragen
Im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren stellt sich für einen Mandanten stets neben der Frage, ob sich die Partei im Recht befindet, auch die Frage nach den Kosten. Im Grunde genommen ist diese Frage recht simpel zu beantworten, da die Kostenübernahme auch ein Stück weit von der rechtlichen Position – sprich recht haben oder nicht – abhängig gemacht werden muss. Ganz so simpel ist der ganze Sachverhalt dann jedoch nicht, da es gerade im Arbeitsrecht verschiedene Kostengrundsätze gibt. Das Arbeitsrecht ist derjenige Rechtsbereich in Deutschland, der mit am häufigsten frequentiert wird. Dementsprechend ist das Wissen um die Kostenübernahme durchaus enorm wichtig sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die Frage, ob man es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen lassen möchte, muss ja auch ein Stück weit von den Kosten abhängig gemacht werden.

Die gängigsten Fragen im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Verfahren, die ein Rechtsanwalt zu Ohren bekommt, bewegen sich neben der Kostenübernahme auch nach dem Grund, warum jede Partei den eigenen rechtlichen Beistand selbst zu zahlen hat. Aber auch die Frage, warum gerade dieses Prinzip nicht auf jeden Rechtsbereich angewandt wird und mit welcher Höhe der Gerichtsgebühren zu rechnen ist, gehört zu den beliebtesten Standardfragen. Überdies ist auch wichtig, welche Konstellation sich ergibt, wenn keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen oder wenn etwaig sogar eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Viele Arbeitnehmer zögern dabei ihre Rechte vor einem Arbeitsgericht durchzusetzen, vielfach aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten. Erfahren Sie hier mehr zu den Kosten bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten – Symbolfoto: Von Alexander Supertramp/Shutterstock.com
Die erste Instanz
Die erste gerichtliche Instanz bei einem Arbeitsrechtsverfahren vor dem Arbeitsgericht hat durchaus ihre Besonderheiten. In dieser Instanz übernimmt jede Partei grundsätzlich die eigenen Kosten für den Rechtsanwalt selbst. Dies gilt unabhängig davon, wie am Ende des Verfahrens durch das Gericht entschieden wird. Üblicherweise ist es in Deutschl[…]


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