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Beglaubigung vom Notar – Überblick über Kosten, Arten und mehr

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Es kommt immer wieder vor, dass aus verschiedenen Gründen heraus wichtige Dokumente wie Zeugnisse oder auch gewisse Urkunden im Leben des Menschen benötigt werden. In der Regel dienen Urkunden sowie auch Zeugnisse der Nachweisfunktion im Zusammenhang mit Bewerbungen, um die Qualifikation des Bewerbers gegenüber dem Arbeitgeber zu bescheinigen. Anderweitige Urkunden wie beispielsweise Kaufverträge hingegen dienen der Nachweisfunktion, dass ein gewisser Gegenstand rechtsgültig den Besitzer gewechselt hat. Aus welchem Grund auch immer die Urkunden oder auch Zeugnisse benötigt werden, in der Regel wird dann, wenn sie der Nachweisfunktion dienen sollen, eine notariell beglaubigte Abschrift erforderlich. Was viele Menschen überhaupt nicht wissen ist, dass die gängigsten Urkunden oder auch Dokumente lediglich dann in dem Rechtsverkehr eingesetzt werden dürfen, wenn sie zuvor von einem Notar beglaubigt wurden. Der viel berühmte Satz „davon benötigen wir dann eine beglaubigte Abschrift“ ist wohl jedem erwachsenen Menschen einmal zu Ohren gekommen, doch wissen die meisten Menschen überhaupt nicht über die Hintergründe und genauen Rahmenumstände einer notariellen Beglaubigung Bescheid. Auch die Kosten für eine derartige notarielle Beglaubigung gehört zu dem Wissen, welches für einen erwachsenen Menschen nicht gänzlich unwichtig ist.


Die Beglaubigung vom Notar ist ein Vorgang, bei welchem der Notar die Richtigkeit der Abschriften sowie auch der Unterschriften auf dem Dokument bescheinigt. Vereinfacht ausgedrückt könnte auch gesagt werden, dass der Notar die Übereinstimmung von einer Kopie mit dem Original durch die notarielle Beglaubigung bestätigt.

In welchen Fällen wird eine notarielle Beglaubigung überhaupt benötigt?
Symbolfoto: Von Daniel Jedzura/Shutterstock.com

Zwingend benötigt wird eine notarielle Beglaubigung in erster Linie bei Anmeldungen oder auch Eintragungen in die öffentlichen Register. Diese zwingende Erfordernis ergibt sich aus dem § 12 des HGB (Handelsgesetzbuch), welche sowohl die elektronische als auch die notariell beglaubigte Urkunde für eine Anmeldung oder eine Eintragung vorsieht. Es kommt in diesem Zusammenhang jedoch darauf an, welche Form die[…]


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