Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Landessozialgericht Thüringen – Az.: L 6 R 1176/08 – Urteil vom 28.08.2012

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 9. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat.

Symbolfoto: Von Auttapon Wongtakeaw /Shutterstock.com

Der 1957 geborene Kläger absolvierte von September 1974 bis Juni 1976 erfolgreich eine Ausbildung zum Agrotechniker/Mechanisator. Bis Juli 1990 arbeitete er als Kraftfahrer in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG), danach als Kraftfahrer bei verschiedenen Arbeitgebern. Von April 1991 bis Januar 1996 war er als Bauarbeiter bei der S. AG tätig. Von 1996 bis 2004 arbeitete er, unterbrochen durch Zeiten der Arbeitslosigkeit, laut Arbeitsbescheinigungen nach § 312 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) als Kraftfahrer bei der H. M. GmbH Containerdienst Fuhr- und Baggerbetrieb. Laut Arbeitgeberauskunft des Insolvenzverwalters vom 25. September 2006 und des H. M. vom 23. März 2011 handelte es sich um eine Tätigkeit als Kraftfahrer und Führer von Baumaschinen mit einer Anlernzeit von ca. einem halben bis ein Jahr und einem Monatslohn in Höhe von 1.905,07 € brutto. Von April bis Mai 2005 arbeitete er laut Arbeitgeberauskunft vom 11. Februar 2011 als Kraftfahrer bei J. A.. Voraussetzung für die Tätigkeit war der Besitz eines gültigen Führerscheins. Nach einer Bescheinigung des J. A. vom 29. Juni 2012 wurde er aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Umgang mit Baumaschinen und LKWs eingestellt; eine Einarbeitung sei deshalb nicht erforderlich gewesen. Danach bezog er Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Seit dem 22. August 2005 war er arbeitsunfähig erkrankt. Seit dem 7. April 2006 bezieht er Leistungen von der ARGE W.

Im April 2006 beantragte der Kläger die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Beklagte zog u.a. den Rehabilitationsentlassungsbericht der Rehaklinik an der S. vom 17. Januar 2006 (Diagnosen: rezidivierendes lokales, zeitweise mit kranieller Symptomatik einhergehendes Zervikalsyndrom, rezidivierendes lokales[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv