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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – Verweisbarkeit

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Thüringer Landessozialgericht – Az.: L 6 R 1048/11 – Urteil vom 25.02.2014

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 6. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat.

Symbolfoto: Von Auttapon Wongtakeaw/Shutterstock.com

Der 1953 geborene Kläger absolvierte von September 1972 bis August 1976 ein Studium an der Technischen Hochschule I. und erwarb einen Abschluss als Diplom-Ingenieur für elektronische Bauelemente. Von Oktober 1976 bis November 1992 arbeitete er beim VEB F. E. bzw. dessen Rechtsnachfolgerin, der Mikroelektronik und Technologiegesellschaft mbH (MTG), zuletzt als Abteilungsleiter im Unternehmensbereich Bauelementefertigung. Nach der Insolvenz des Unternehmens war er aufgrund befristeter Arbeitsverträge bis Juni 1994 in der Auffanggesellschaft (E. mbH) tätig. Von Dezember 1997 bis November 1998 arbeitete er im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Thüringischen Institut für Akademische Weiterbildung (TIAW) e.V. Seit 1992 absolvierte der Kläger verschiedene Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und erwarb mehrere Abschlüsse: 1992 Fachmann für Automatisierungstechnik, 1996 Betriebsinformatiker und Bankkaufmann. Seit dem 5. März 2008 bezog er erneut Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, seit dem 5. September 2008 war er arbeitsunfähig erkrankt.

Im März 2009 beantragte er die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Beklagte zog u.a. den Rehabilitationsentlassungsbericht des Reha-Zentrums B. D. vom 11. März 2009 (Diagnosen: pseudoradikuläres LWS-Syndrom links, pseudoradikuläres HWS-Syndrom beidseits, Arthritis urica, arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus Typ 2b, Polyneuropathie; Leistungsbild: Ausübung der Tätigkeit als Elektroingenieur bzw. mittelschwere Tätigkeiten unter Beachtung von Einschränkungen sechs Stunden und mehr) bei und lehnte mit Bescheid vom 4. Mai 2009 die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ab. Im Widerspruchsverfahren holte sie ein augenärztliches[…]


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