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Erbrecht bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Spanien

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OLG Frankfurt –  Az.: 20 W 281/12 – Beschluss vom 12.12.2013

Auf die Beschwerde werden die Nummern 1 und 2 des Beschlusses des Amtsgerichts Bensheim – Nachlassgericht – vom 18.06.2012 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten zu tragen, soweit ihre Beschwerde zurückgewiesen wird. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.

Der Beschwerdewert für den zurückgewiesenen Teil der Beschwerde wird auf 153 000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von Lukasz Stefanski /Shutterstock.com

Der Erblasser war in erster Ehe mit der bereits am … 1971 verstorbenen A verheiratet. Aus der Ehe stammen der am … 1966 geborenen Beteiligte zu 2 und die am … 1967 geborene Beteiligte zu 3. Der Erblasser war noch mit zwei weiteren Frauen verheiratet gewesen; die Ehen sind jeweils aber wieder geschieden worden. Der Erblasser lebte vor seinem Tod in Spanien. Er war Eigentümer von vier Grundstücken. Zwei der Grundstücke lagen in Deutschland (eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bensheim, Gemarkungen O1 und O2), ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück lag in O3 in Spanien und ein unbebautes Grundstück lag in Florida/USA. Der Erblasser soll am 17.01.2009 ein Testament mit folgendem Wortlaut unterschrieben haben:

„Ich, B, geb. am … 1942 in O4, Deutschland, bestätige hiermit, daß ich im Besitz meiner vollen geistigen Kräfte bin.

Ich verfüge hiermit, daß mein gesamter Besitz in Spanien, insbesondere mein Haus in O5, mein Besitz in Deutschland und in den USA (Florida) an meine langjährige Lebensgefährtin, Frau C, geb. am … 1955 in O6, Holland, gehen soll.

Außerdem verfüge ich, daß mein Sohn D und meine Tochter E lediglich den gesetzlichen Pflichtteil erhalten sollen.

Dieses Testament soll in den oben genannten Staaten Gültigkeit haben.

O3, den 17. Januar 2009

Zeugen:

Der Beteiligte zu 2 übergab am 11.03.2009 dem Amtsgericht Bensheim – Nachlassgericht – das Testament vom 17.01.2009 und gab an, dass der Erblasser zuletzt in O7 gewohnt habe. Das Nachlassgericht eröffnete das Testament am 12.03.2009.

Die Beschwerdegegner beantra[…]


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