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Rechtsanwälte Kotz GbR

Falsche Selbstauskunft des Mieters rechtfertigt fristlose Mietvertragskündigung

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AG München, Az.: 411 C 26176/14, Urteil vom 10.07.2015

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger das Einfamilienhaus, … geräumt und nebst sämtlicher Schlüssel herauszugeben.

2. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die 93 % der Kosten des Verfahrens. Im Übrigen trägt sie der Beklagte zu 1) allein.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 14.000,00 abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 59.258,21 € festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: Von fizkes /Shutterstock.com

Die Kläger begehrten zunächst von den Beklagten die Räumung und Herausgabe eines Wohnhauses und die Bezahlung von Mietrückständen einschließlich Zinsen, die Bezahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten und die Feststellung, dass der Beklagte zu 1) die begehrten Zahlungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung schuldet.

Zuletzt haben die Kläger bis auf den Antrag auf Räumung und Herausgabe die Klageforderungen für erledigt erklärt und die Beklagten haben der Erledigung innerhalb der gesetzten Notfrist nicht widersprochen.

Die Beklagten mieteten mit Vertrag vom 22.05.2013 das Einfamilienhaus … zu Wohnzwecken von den Klägern. Als Miete war ein Betrag von EUR 3.600,00 monatlich zuzüglich Vorauszahlungen auf Betriebskosten für Heizung und Warmwasser von EUR 10,00 und auf die sonstigen Betriebskosten von EUR 120,00, somit eine Gesamtmiete von EUR 3.730,00 monatlich vereinbart.

In einer Selbstauskunft vom 07.05.2013 gab der Beklagte zu 1) für sich ein Jahresnettoeinkommen von mehr als EUR 120.000,00 pro Jahr an, für die Beklagte zu 2) ein solches über EUR 22.000,00. Des Weiteren erklärte der Beklagte zu 1) dort für sich und die Beklagte zu 2), dass in den letzten 5 Jahren vor Erteilung der Selbstauskunft gegen sie keine Zahlungsverfahren und keine Verfahren wegen Zwangsvollstreckung oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, auf Durchführung eines Konkurs, Vergleichs oder Insolvenzverfahren bestanden hat.

Schon im Jahr 2013 bezahlten die Beklagten die Mieten nur noch auf Ma[…]


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