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Fitnessstudiovertrag – gescheiterter Lastschrifteinzug für Mitgliedsbeiträge

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AG Burgdorf, Az.: 3 C 101/15, Urteil vom 07.09.2015

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 156,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 12.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 65 Prozent und die Klägerin 35 Prozent zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
Symbolfoto: Von ALPA PROD /Shutterstock.com

Die Klägerin betreibt ein Fitnessstudio. Sie begehrt von der Beklagten die Zahlung der Mitgliedsbeiträge für die Monate Januar bis April 2014 in Höhe von jeweils 39,- Euro monatlich, also insgesamt 156,- Euro, sowie vorgerichtlicher Kosten in Höhe von insgesamt 86,20 Euro.

Die Parteien schlossen am 04.08.2009 einen Vertrag über die Mitgliedschaft der Beklagten in dem Fitnessstudio der Klägerin. Unter 4. heißt es in der Vertragsurkunde:

„30 Tage vor Beginn eines neuen Monats kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden (…).

Pauschalgebühr, einmalig €: 99,-

Monatlicher Mitgliedsbeitrag €: 39,-„

Die Beklagte erteilte der Klägerin eine Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages von ihrem Konto bei der S-Bank.

In einem Schreiben vom 28.10.2013 teilte die Beklagte der Klägerin den Wechsel ihrer Kontoverbindung zum 30.11.2013 mit und forderte sie auf, die Mitgliedsbeiträge künftig von ihrem neuen Konto bei der S einzuziehen. Mit Schreiben vom 10.01.2014 erklärte die Beklagte der Klägerin die Kündigung des Fitnessvertrages und forderte sie auf, noch bestehende Forderungen von ihrem Konto bei der S abzubuchen.

Unter dem 28.05.2014 meldete sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin bei der Beklagten und forderte die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Monate Januar bis April 2014 in Höhe von 156[…]


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