AG Gelnhausen, Az.: 62 F 4/16 SO, Beschluss vom 15.07.2016
Die Personensorge für das Kind K, geboren am …2009, wird dem Kindesvater zur alleinigen Ausübung übertragen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen, d.h. hinsichtlich der Vermögenssorge verbleibt es bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Kindeseltern.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kindeseltern jeweils zur Hälfte.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
1.
Die Kindeseltern sind aufgrund jugendamtlicher Sorgerechtsregelung gemeinsam sorgeberechtigt für das Kind K, geboren am … Die Kindeseltern waren nicht verheiratet und trennten sich im Jahr 2010. Die Kindesmutter betreute das Kind K bis Februar 2016 hauptsächlich. Der Kindesvater hatte – zunächst aufgrund gerichtlicher Regelung bzw. einer gerichtlichen Vereinbarung – regelmäßige Umgangskontakte mit dem Kind. Seit dem dritten Geburtstag von K holte der Kindesvater zum Umgang Kind freitags nach dem Mittagessen vom Kindergarten ab und brachte ihn sonntags um 19.30 Uhr wieder zur Kindesmutter zurück.
Aufgrund der zögerlichen Entwicklung von K und dem Verdacht, dass er bei der Kindesmutter nicht hinreichend gefördert werde, stellte der Kindesvater mit Schriftsatz vom 30.12.2015 Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ihn.
K wurde vor Verfahrenseinleitung im sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) in Frankfurt kinderärztlich und psychologisch untersucht. Diagnostisch wurde unter anderem festgestellt, dass K eine kognitive Leistungsfähigkeit im Lernhilfebereich, kombinierte Entwicklungsstörungen mit Tiefpunkt im Bereich der Feinmotorik, sozio-emotionale Verhaltensauffälligkeiten, Einschlafschwierigkeiten im häuslichen Kontext sowie Probleme mit Einnässen und nächtlichem Einkoten habe. Wegen des weiteren Inhalts des Berichts wird auf Bl. 33 bis 36 bzw. 37 bis 42 Bezug genommen.
Wegen der Entwicklung von K im Kindergarten G. seit Beginn des dortigen Kindergartenbesuchs wird Bezug genommen auf den Bericht der Kindertagesstätte … vom 13.01.2016, Bl. 31, 32 d.A.
Im ersten Gerichtstermin vom 21.01.2016 erteilten die Kindeseltern dem Gericht eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die b[…]