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Unternehmertestament – Was ist zu beachten?

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Was Unternehmer wissen müssen, um die Unternehmensnachfolge zu regeln

Grundsätzlich sollte sich jeder Mensch zu Lebzeiten schon Gedanken über ein Testament machen, mit welchem der Besitzübergang der weltlichen Besitztümer nach dem Ableben des Erblassers geregelt wird. Wenn ein Erblasser zu Lebzeiten jedoch Unternehmer gewesen ist und sich das Unternehmen noch im Besitz befindet, so sollte ein spezielles Unternehmertestament ins Auge gefasst werden. Durch das Unternehmertestament wird letztlich die Unternehmensnachfolge und die damit verbundene finanzielle Absicherung geregelt. Das Unternehmertestament kann überdies auch dazu dienen, nach dem Ableben des Testators den immens wichtigen Familienfrieden dahingehend zu sichern, als dass klare Verhältnisse in Bezug auf das Unternehmen geschaffen werden.

Ein Unternehmertestament bietet auch dem Testator zu Lebzeiten bereits ein beruhigendes Gefühl. Jeder Unternehmer mit Herz und Leidenschaft betrachtet sein Unternehmen als sein Lebenswerk, welches auch nach dem Tod des Unternehmers weiterbestehen soll. Dies ermöglicht alles das Unternehmertestament.

In einem Testament wegen Unternehmensgründung kann ein Unternehmer die gesetzliche Erbfolge abändern und die Erbfolge so bestimmen, dass seine Firma nicht von den Erben wegen Liquiditätsgründen zerschlagen, sondern sein „Lebenswerk“ fortgeführt wird. Symbolfoto: Von Daniel Jedzura /Shutterstock.com
Das Unternehmerproblem mit der gesetzlichen Erbregelung
In Deutschland wird die Erbfolge nach den Wünschen des Testators auf der Basis seiner letztwilligen Verfügung festgelegt. Diese kann in Form eines gewöhnlichen Testaments oder eines Erbvertrages sowie auch in Form eines Erbvertrages vorhanden sein. Problematisch wird es jedoch dann, wenn die verstorbene Person keine letztwillige Verfügung oder kein Testament zu Lebzeiten hinterlassen hat. In diesem Fall werden die Bestimmung der Paragrafen 1922 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuches als gesetzliche Erbfolge angewandt. Diese Bestimmungen sind jedoch in vielen Fällen nicht im Sinne des Unternehmers, da auch diejenigen Familienmitglieder als Erben angesehen werden, die über keinen ausreichenden Geschäfts- bzw. Unternehmers[…]


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