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Flusskreuzfahrt – Schadensersatz bei Reiseabbruch

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AG München, Az.: 282 C 27854/15, Urteil vom 05.10.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.764,07 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.10.2015 sowie außergerichtliche Nebenkosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist für die Klagepartei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.764,24 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten Minderung und Schadensersatz aus einen Reisevertrag.

Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise (Flusskreuzfahrt) zum Preis von 2.566,00 €. Die Reise sollte am 07.09.2015 in P. starten und am 16.09.2015 in A. enden. Die An- und Abfahrt zum Schiff per Bahn gehörte mit zu den vertraglichen Leistungen.

Der Reisevertrag wurde über einen in Deutschland, M., ansässigen Reisevermittler, die … GmbH geschlossen.

Gemäß Reiseausschreibung der Beklagten war – soweit entscheidungserheblich – die folgende Route vorgesehen:

1. Tag P. Einschiffung

2. Tag R., VM: Stadtbesichtigung [….]

3. Tag N., VM: Stadtbesichtigung, N.

4. Tag B., VM: Stadtbesichtigung B.

5. Tag W., VM: Stadtbesichtigung W.

6. Tag M., VM: Stadtbesichtigung, NM: Ausflug, W. 29,- € p.P. W., Wiedereinschiffung vom Ausflug

7. Tag R.

[……]

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage B 5a Bezug genommen.

Das Schiff sollte gegen 17.00 Uhr in P. ablegen.

Symbolfoto: Von StockphotoVideo /Shutterstock.com

Kurz vor der Reise wurde dem Kläger mitgeteilt, dass die Reise am 07.09.2015 nicht ab P. sondern ab R. startet. Am 10.09.2015 traf das Schiff in W. ein. Nach Besichtigung der Stadt sollte die Fahrt gegen 13.30 Uhr fortgesetzt werden. Aufgrund eines Defektes musste das Schiff bis 11.09.2015 in W. liegen bleiben. Da die Weiterfahrt zunächst unklar war, mussten die Passagiere an Bord bleiben. Der Besuch des eigentlich nächsten Zielorts M. wurde den Reiset[…]


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