1. Kann der Mietvertrag überhaupt gekündigt werden?
2. Muss ich die Miete bis zum Ende der Mietzeit weiter zahlen?
3. Muss ich die von mir angebrachten Einbauten alle vollständig entfernen?
4. Muss ich nach Auszug Renovieren?
5. Achtung: Unbedingt Zählerstände ablesen!
6. Sollte ich ein Mängelprotokoll nach Auszug erstellen und unterschreiben?
7. Wann bekomme ich endlich die Kaution zurück?
8. Der Kündigungskalender
1. Kann der Mietvertrag überhaupt gekündigt werden?
Grundsätzlich sind Mietverträge, welche auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, für Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündbar. Allerdings gibt es auch sog. Zeitmietverträge („… läuft bis zum…“). Ferner ist es auch möglich, dass die Parteien einen zeitweiligen Kündigungsausschluss vereinbart haben („frühestens kündbar zum….“). Hier könnte jedoch ein sog. Mietaufhebungsvertrag getroffen werden um so früher aus dem Mietvertrag „raus zu kommen“. Sofern dies gewollt ist, sollte man einen derartigen Vertrag schriftlich fixieren!
Hinweis: Die weit verbreitete Meinung, man könne einen Nachmieter stellen um so aus dem Mietvertrag „raus zu kommen“, ist nicht zutreffend. Nur wenn der Vermieter damit ausdrücklich einverstanden ist, können Sie diesem einen Nachmieter vorschlagen.
Beachten Sie bitte auch ferner, dass f[…]