Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung des Erben für Schulden des Erblassers – Was ist zu beachten?

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Schulden nicht unter, sie gehen als Teil des Nachlassvermögens auf den Erben über.
Wer eine Erbschaft annimmt, der übernimmt damit automatisch das Vermögen von dem Erblasser. Diese Rechtsfolge ist allgemeinhin bekannt und führt in den meisten Fällen auch zu einer positiven Veränderung der Vermögenslage. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Erbschaft bedenkenlos von dem Erbnehmer angenommen werden sollte, denn es kann auch der Umstand eintreten, dass dieses Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers eine negative Entwicklung genommen hat. Da durch die Erbschaft auch sämtliche Rechtspflichten des Erblassers von dem Erbnehmer übernommen werden kann es daher durchaus auch möglich sein, dass Schulden übernommen werden. Sollte die Erbschaft angenommen worden sein, so übernimmt der Erbe auch diese Schulden durch die Erbschaft und hierfür haftet der Erbnehmer dann voll mit seinem gesamten Vermögen.

Da eine Erbschaft in der gängigen Praxis eben nicht immer nur vorteilhaft für den Erben ausfällt gibt es rechtlich gesehen die Möglichkeit, die vollumfängliche Haftung begrenzen zu lassen.
Die rechtliche Grundlage
Nicht immer ist eine Erbschaft für den Erben vorteilhaft. Ist der Nachlass überschuldet, so besteht die Möglichkeit, dass der Erbe für die Schulden auch mit seinem Privatvermögen haften muss. Symbolfoto: Fabio Balbi /123RF Foto Stock

Eine Erbschaft begründet sich in Deutschland aus der Rechtsgrundlage des Erbrechts. Dieses Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer gesagt im § 1922 verankert. Das Erbrecht bietet dem Erbnehmer die Möglichkeit, die Haftung für die Erbschaft zu begrenzen. Dies ist für den Fall, dass die mit der Erbschaft einhergehenden Verpflichtungen das Vermögen des Erbnehmers übersteigen. Eine derartige Haftungsbegrenzung ist in solchen Fällen immer sehr sinnvoll, da der Erbnehmer auf diese Weise der sehr umfangreichen Haftung ein Stück weit entgehen kann.

Die Nachlassverbindlichkeiten, die im Fall eines negativen Erbschaftsvermögens auftreten, werden allgemeinhin als Erblasserschulden bezeichnet. Hiermit sind sowohl gesetzliche als auch privatvertragliche Verpflichtungen gemeint, welche der Erblasser zu seinen Lebzeiten entweder übernommen hat oder […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv