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Montagsspaziergang – Verstoß gegen Corona-Versammlungsverbot

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AG Landstuhl – Az.: 2 OWi 4116 Js 8252/22 – Urteil vom 01.09.2022

In dem Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit nach der 29. CoBeLVO RLP hat das Amtsgericht Landstuhl aufgrund der Hauptverhandlung vom 01.09.2022 für Recht erkannt:

1. Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Gebot, sich als nichtimmunisierte Person im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands aufzuhalten, oder wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Gebot, sich als geimpfte, genesene oder gleichgestellte Person im öffentlichen Raum nur mit bis höchstens zehn Personen gemeinsam aufzuhalten, zu einer Geldbuße von 200 € verurteilt.

2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:
§ 25 S. 1 Nr. 5 oder 5a i.V.m. § 4 Abs. 1 oder 1a der 29. CoBeLVO RLP i.d.F.d. 1. ÄndVO zur 29. CoBeLVO RLP i.V.m. § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG
Gründe:
1.

Der Betroffene wurde am pp. in pp. geboren, ist verheiratet, deutscher Staatsangehöriger und von Beruf Diplom-Ingenieur. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet.

2.

Am frühen Abend des 10.01.2022 fand, nach vorangegangener Ankündigung in den sozialen Medien, ein sog. „Montagsspaziergang“ statt, der seinen Ausgangspunkt am Alten Markt in pp. nahm und aus rund 60, jedenfalls weit überwiegend volljährigen, Teilnehmern verschiedener Hausstände bestand. Das Ziel der Zusammenkunft bestand darin, auf die nach Auffassung der Teilnehmer unangemessenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahren der COVID-19-Pandemie aufmerksam zu machen.

Nachdem sich die Gruppe gegen 19 Uhr zusammengefunden hatte, setzten sich die Teilnehmer zu Fuß in Bewegung, wobei der gesondert verfolgte pp. ‒ nach außen hin erkennbar ‒ die Rolle eines Leiters bzw. Anführers der Gruppe übernahm. Der Aufzug war der Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung pp. zuvor weder angezeigt noch von dieser genehmigt worden.

In der Folge begab sich die Gruppe, die als homogene und zusammengehörige Einheit auftrat, vom Alten Markt über die Ludwigstraße, Kanalstraße, Hauptstraße, Kaiserstraße, Lilienstraße, Römerstraße, Nelkenstraße, Kolpingstraße, Austraße, Bahnstraße, Eisenbahnstraße und wiederum über die Kaiserstraße zurück zur Stadthalle in pp., wo sie gegen 19:40 Uhr ankam. Die Gruppe bestand während des gesamten Spaziergangs aus einem Teilnehmerkreis von rund 60 Personen.

Spätestens ab einem Zeitpunkt 20 Minuten vor Rü[…]


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