AG Singen, Az.: 3 C 15/12, Urteil vom 08.06.2012
1. Die Beklagte wird verurteilt, das vollständige Schadensgutachten des Sachverständigenbüro … zum Wasserschaden am 09.12.2010 im Anwesen des Klägers, … an seine Prozessbevollmächtigten zur Einsichtnahme und zur Fertigung von Fotokopien herauszugeben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Einsichtnahme in ein Sachverständigengutachten.
Die Beklagte ist der Wohngebäudeversicherer des Klägers. Dem Vertragsverhältnis liegen der Versicherungsschein vom 12.11.2009 sowie die Versicherungsbedingungen VGB 2008 zugrunde. Der Kläger zeigte am 09.12.2010 über den Versicherungsmakler – … GmbH – einen Wasserschaden an, der im Anwesen des Klägers … aufgetreten ist. Die Beklagte beauftragte das Sachverständigenbüro … mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Die Besichtigung erfolgte am 15.12.2010 durch die Sachverständige … ten, die in der Folge ein schriftliches Sachverständigengutachten erstellt hat. Im Rahmen der Besichtigung oder im Vorfeld der Besichtigung wurde der Kläger auf seine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag hingewiesen. Die Beklage verneint ihre Eintrittspflicht hinsichtlich des geltend gemachten Schadensereignisses sowie die Vorlagepflicht des erstellten Sachverständigengutachtens an den Kläger.
Der Kläger behauptet im Wesentlichen, bereits aus dem Versicherungsvertrag ergebe sich ein Anspruch des Klägers auf Vorlegung des von der Beklagten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens. Der Kläger sei zur Prüfung der Eintrittspflicht der Beklagten und zur Abschätzung seines möglichen Prozessrisikos auf die Vorlage des Gutachtens angewiesen.
Der Kläger beantragt zuletzt zu erkennen:
Die Beklagte wird verurteilt, das vollständige Schadensgutachten des Sachverständigenbüro … zum Wasserschaden vom 09.12.2010 im Anwesen des Klägers, …, an seine Prozessbevollmächtigten zur Einsichtnahme und Fertigung von Fotokopien herauszugeben.
Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Symbolfoto: ilixe48/Bigst[…]