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Verkehrsunfall – Veräußerung des Unfallfahrzeugs ohne Restwertangebot durch Schädiger

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AG Siegen, Az.: 14 C 1835/15, Urteil vom 13.01.2016

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 95,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.8.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 7 %.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch die andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Schadenersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am 2.5.2015 gegen 23.05 Uhr ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten ist zwischen den Parteien unstreitig.

Der Kläger macht einen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 3800,00 Euro (4700,00 Euro abzüglich eines Restwertes in Höhe von 900,00 Euro), ein Nutzungsausfall in Höhe von 494,00 Euro (13 Tage zu je 38,00 Euro), Tankkosten für die Beschaffung eines Ersatzwagens in Höhe von 90,03 Euro sowie eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 Euro geltend.

Die Beklagte zu 3. nimmt einen Restwert in Höhe von 2130,00 Euro an sowie einen Nutzungsausfall von 12 Tagen zu je 35,00 Euro, insgesamt 420,00 Euro und einen allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro.

Der Kläger beantragt,

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 1404,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basissatz seit Rechtshängigkeit, den 13.08.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 78,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, den 13.08.2015 zu zahlen.

Die Beklagten beantragen, die Klage abzuweisen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist teilweise begründet.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Der Kläger hat einen Ansp[…]


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