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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Kaskoversicherung – Deckungsklage – Unredlichkeit des Versicherungsnehmers

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LG Düsseldorf, Az.: 9 O 6/15, Urteil vom 04.04.2016

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Kaskoversicherung.

Das Fahrzeug Typ Porsche 911 Turbo der Klägerin mit amtlichem Kennzeichen Kennzeichen …, Fahrgestellnummer …, war bei der Beklagten kaskoversichert. Der Versicherung lagen die AKB der Beklagten zu Grunde (vgl. Anlage B1).

Die Klägerin macht Ansprüche wegen der Entwendung und Beschädigung einzelner Fahrzeugteile am Abend des 07.09.2014 in Neuss geltend. Wegen des Vorfalls erstattete die Klägerin am 08.09.2014 Strafanzeige bei der Polizei, nachdem am späten Abend des 07.09.2014 bereits Polizeibeamte aus diesem Anlass zum Wendersplatz in Neuss gerufen worden waren. Täter konnten nicht ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitete ein Verfahren gegen die Klägerin und ihren Ehemann wegen Betrugs ein. Dieses unter dem Aktenzeichen 40 Js 8909/14 geführte Verfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogene Ermittlungsakte, insbesondere auf die Vernehmungen der Klägerin und ihres Ehemanns Bezug genommen.

Im Auftrag der Beklagten wurde ein Schadensgutachten des Kfz-Sachverständigen … eingeholt, weiches einen Wiederbeschaffungswert mit Mehrwertsteuer von 33.600,00 € und einen Restwert mit Mehrwertsteuer von 18.600,00 € ausweist. Für weitere Einzelheiten wird auf Anlage K4 Bezug genommen. Die Beklagte hat eine Regulierung des Schadens abgelehnt.

Die Klägerin behauptet, dass das Fahrzeug am 07.09.2014 im Zeitraum von 20:30 Uhr bis 23:10 Uhr auf einem Parkplatz im Neusser Hafen abgestellt gewesen sei und dass unbekannte Täter vier Sommerreifen mit Felgen und zwei Keramikbremsen entwendet sowie zwei weitere Keramikbremsen beschädigt hätten. In der Zwischenzeit hätte sie sich in Neuss in einem Café aufgehalten und sei kurz in dem Fitnessstudio … gewesen, um dort eine neue Mitgliedskarte zu beantragen, nachdem sie ihr Portemonnaie kurz zuvor verloren hätte. Der Parkplatz sei bei ihrer Ankunft fast voll besetzt gewesen. Nach ihrer Rückkehr, als sie das Fehlen der Fahrzeugteile festgestellt habe, hätten einige junge Männer in einem benachbarten Auto ebenfalls erschrocken reagiert.

Das Fahrzeug sei im Jahre 2014 bei einem Händler in München gekauft worden. Gemeinsam mit ihrem Ehemann habe sie das Fahrze[…]


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